Maaßen klagt wegen Datensammlung über ihn gegen Verfassungsschutz

Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen will nicht, dass Daten über ihn gesammelt werden. Deshalb geht er gegen seine frühere Behörde juristisch vor und hat am Freitagabend eine Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz beim VG Köln eingereicht.

Das Gericht hat den Eingang bestätigt. Neben der Klage habe Maaßen auch einen Eilantrag gestellt. Demnach soll der Verfassungsschutz dazu verpflichtet werden, es zu unterlassen, ihn als "rechtsextremes Beobachtungsobjekt" einzustufen, ihn zu beobachten und Daten zu sammeln und zu speichern. Im Moment sei noch nicht abzusehen, wann das Gericht über den Eilantrag entscheiden werde, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Die Klageschrift umfasst laut Maaßen 40 Seiten und 165 Seiten Anlagen.

Ende Januar war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Daten zu seinem ehemaligen Präsidenten im Informationssystem der Behörde im Bereich Rechtsextremismus gespeichert hat. Maaßen wirft Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, den Inlandsgeheimdienst "zur Beobachtung von Regierungsgegnern" einzusetzen. "Regierungsgegner sind keine Verfassungsfeinde. Sie verstößt damit in schwerer Weise gegen ihre Amtspflichten und beschädigt damit die freiheitliche Demokratie", sagte Maaßen. Daher habe er Klage eingereicht. Faeser sei als Innenministerin "untragbar" und müsse "umgehend abgesetzt werden".

Der heutige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hat wiederholt betont, dass seine Behörde politisch neutral sei, jedoch wachsam gegenüber potenziellen Verfassungsfeinden sein müsse. "In der Nachkriegsgeschichte war die Demokratie in unserem Land selten so in Gefahr wie heute", schrieb er in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

In der Klageschrift werden der Behörde rechts- und verfassungswidrige Handlungen vorgeworfen. "Offenbar stützt das BfV seine Bewertung zunächst darauf, dass ein Rechtsextremist den Kläger/Antragsteller in einem Brief erwähnt habe; eine weitere Person soll Videos des Klägers/Antragstellers auf Facebook geteilt haben (...)." Verfassungsschutzrechtlich seien solche Handlungen Dritter aber irrelevant, so Maaßens Argumentation. Für eine Beobachtung oder Einstufung einer Einzelperson fehle eine Rechtsgrundlage. Maaßen ist Bundesvorsitzender der Partei Werteunion, die sich Mitte Februar gegründet hat und bei den ostdeutschen Landtagswahlen im Herbst antreten will.

Redaktion beck-aktuell, gk, 2. April 2024 (dpa).