Datenklau und Brexit beschäftigen Rechtsausschuss

In der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 16.01.2019 gab es vor allem mit Blick auf die jüngste Daten-Affäre großen Diskussionsbedarf. Nach einer Unterrichtung durch die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (SPD) auf Antrag der FDP wollten die Abgeordneten aller Fraktionen vor allem wissen, was das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unternimmt, um die Datensicherheit der Verbraucher besser zu schützen. Auch der Brexit und die jüngste Entscheidung im britischen Parlament wurden erörtert. Dagegen wurden andere Themen gestrichen.

IT-Gütesiegel im Gespräch

Hagl-Kehl verwies unter anderem auf Gespräche mit dem federführenden Bundesinnenministerium über die Einrichtung einer behördlichen Anlaufstelle, die Betroffenen rund um die Uhr mit Hilfe und Rat zur Seite stehen soll. Im Gespräch sei auch die Schaffung eines IT-Gütesiegels. Gleichzeitig müsse die Sensibilität der Bürger für die Sicherheit ihrer Daten erhöht werden. Zu Hintergründen des Anfang Januar bekannt gewordenen Datendiebstahls, bei dem personenbezogene Daten von Bundestagsabgeordneten und Personen des öffentlichen Lebens unberechtigt veröffentlicht wurden, machte sie keine Angaben. Hier gelte es, die Ermittlungen abzuwarten.

Bundesregierung vorbereitet auf Brexit

Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD) ging in seinen Ausführungen zum Brexit-Übergangsgesetz (BT-Drs. 19/5313) auf die Entscheidung vom 15.01.2019 im britischen Parlament ein und betonte, das Gesetz gelte nur für den Fall des Inkrafttretens des Austrittsvertrages. Die Bundesregierung bedauere die Entscheidung des Parlaments, sagte Lange. Jetzt sei die britische Regierung am Zug und müsse sagen, wie es weitergeht. Die Bundesregierung treffe ungeachtet dessen Vorbereitungen für einen ungeregelten Brexit. Der Gesetzentwurf, bei dem der Rechtsausschuss mitberatend tätig ist, wurde mit einer von den Koalitionsfraktionen beantragten Änderung gegen die Stimmen der AfD angenommen. Ein Änderungsantrag der AfD wurde abgelehnt.

Keine Aussprache zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Der Ausschuss, der unter der Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) tagte, beschloss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen unter anderem auch die erneute Absetzung der Aussprachen zu den Gesetzentwürfen von FDP (BT-Drs. 19/820), Die Linke (BT-Drs. 19/93) und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/630) zur Einschränkung beziehungsweise Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche von der Tagesordnung.

Keine Terminierung für Makler-Bestellerprinzip- und Preisdeckelgesetz sowie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Gestrichen wurden ferner die geplante Terminierung einer öffentlichen Anhörung zu Gesetzentwürfen der AfD und der Linken sowie einem Antrag der Grünen zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (BT-Drs. 19/81, 19/218; 19/5950), die Beschlussfassung über die Terminierung einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Grünen für ein Makler-Bestellerprinzip- und Preisdeckelgesetz (BT-Drs. 19/4557) sowie ein Antrag der FDP zum Thema Pakt für den Rechtsstaat.

Redaktion beck-aktuell, 17. Januar 2019.

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