Anwaltverein wirbt für Bildung von Kanzleinetzen

Beim Deutschen Anwaltstag 2022 plädiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) für die Bildung von Kanzleinetzen. Was in anderen freien Berufen, etwa der Ärzteschaft, längst gang und gäbe sei, erhalte bisher nur zögerlich Einzug in die Anwaltschaft. Dabei lägen die Vorteile auf der Hand, so der DAV: Ressourcenschonung durch geteilte Logistik bei selbstständiger Berufsausübung.

Vorteile für alle Kanzleiformen und Kanzleigrößen

Kanzleinetze seien mehr als eine Bürogemeinschaft, bewahrten aber die rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit der einzelnen Kanzleien, unterstreicht der DAV. Die Organisation des Kanzleinetzes werde per Gesellschaftsvertrag geregelt. Dabei seien alle zulässigen Gesellschaftsformen denkbar. Kanzleinetze könnten dabei für alle Kanzleiformen und Kanzleigrößen von Vorteil sein, hebt DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge hervor: "Nicht nur kleine Einheiten können von den Rationalisierungsmöglichkeiten profitieren. Gerade die zunehmende Digitalisierung erfordert spezielles Know-how, insbesondere in puncto Technik und Arbeitsabläufe."

Ressourcen schonen – beispielsweise durch Einkaufsgemeinschaften

Die Vorteile lägen auf der Hand: Wenn Kanzleien kooperieren, könne das Ressourcen schonen. Kanzleien könnten Einkaufsgemeinschaften bilden und damit die Rahmenbedingungen für gemeinsamen kostengünstigen Einkauf schaffen. Oder sie könnten die Nutzung von Geräten und IT-Tools sowie Tätigkeiten von Dienst­leistern organisieren, etwa Telefondienst oder IT-Dienstleistungen. "Wir möchten Kolleginnen und Kollegen ermutigen, diese Form der Kooperation auszuprobieren und so einige Herausforderungen der anwaltlichen Tätigkeit gemeinsam zu meistern", so die Hauptgeschäftsführerin.

Redaktion beck-aktuell, Britta Weichlein, 23. Juni 2022.