StGB verbietet öffentliche Billigung von Angriffskriegen
Ein kleiner Buchstabe mit großer Wirkung: Das "Z", meistens gemalt in weißer Farbe, wurde zu einem halboffiziellen Symbol der Unterstützer des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Erstmals wurde es kurz vor Kriegsbeginn auf russischen Militärfahrzeugen wahrgenommen. In letzter Zeit wurde das "Z" auch in Deutschland vermehrt gesichtet. Einige Bundesländer kündigten prompt strafrechtliche Sanktionen an: So hätten Niedersachsen, Bayern und Berlin "angeordnet", dass das Verwenden des "Z"-Symbols in der Öffentlichkeit strafbar ist, liest man in diversen Medien. Nordrhein-Westfalen wolle strafrechtliche Konsequenzen "prüfen". Aber die Frage der Strafbarkeit des "Z"-Zeichens in der Öffentlichkeit ist keine Ländersache. Die mögliche Rechtsgrundlage liefert das Strafgesetzbuch - ein Bundesgesetz. Gemäß §§ 140 Nr. 2, 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB in Verbindung mit § 13 VStGB ist jedes Verhalten verboten, das als öffentlich zur Schau getragene Billigung eines Angriffskrieges zu verstehen und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Strafbarkeit des "Z"-Symbols umstritten
Ob das Zeigen des "Z"-Symbols aber unter diesen Straftatbestand fällt, ist umstritten. "Wird der Kontext zum Krieg hergestellt mit der Verwendung des weißen `Z´, wie es auf den russischen Militärfahrzeugen zu sehen ist, dann bedeutet das natürlich die Befürwortung des Angriffskrieges. Das wäre strafbar, da schreiten wir auch sofort ein", sagte die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dem "Tagesspiegel". NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte gegenüber der "Rheinischen Post": "Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verursacht unsägliches Leid. Mir fehlt jedes Verständnis dafür, wie man sich mit diesen Verbrechen gemein machen oder sie gutheißen kann. Deshalb prüfen wir in Nordrhein-Westfalen alle Möglichkeiten, strafrechtlich gegen die Verwendung des `Z´-Symbols der russischen Armee vorzugehen." Anders sieht das beispielsweise der Jurist und Kolumnist Hendrik Wieduwilt. "Das Strafrecht ist kein Mittel, um Anhänger eines unliebsamen Regimes zu sanktionieren", erklärt er via Twitter und wirft den Politikerinnen und Politikern "Symbolpolitik" vor. Der Rechtswissenschaftler Michael Kubiciel hält entgegen: "Wir als Gesellschaft tolerieren es nicht, dass Straftaten öffentl. gebilligt werden, weil wir uns unserer Normen vergewissern wollen und ein öff. Gutheißen schwerer Straftaten einen eigenen Angriff auf diese Normen darstellt." Mittlerweile hat sich auch das Bundesinnenministerium via Twitter positioniert und klargestellt: "Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist eine Straftat. Wer diesen Angriffskrieg öffentlich billigt, kann sich strafbar machen. Das gilt auch für das Zeigen des "Z"-Symbols."
Bedeutung hinter dem "Z" nicht eindeutig
Wofür das "Z" genau steht, ist hingegen unklar. Da es den Buchstaben "Z" im kyrillischen Alphabet nicht gibt, ist der Buchstabe als Symbol in Russland besonders erkennbar. Laut der "Süddeutschen Zeitung" sehen manche darin eine Abkürzung für das russische Wort "Zapad", was übersetzt "Westen" heißt. Es könnte also die Bewegungsrichtung oder das Ziel der russischen Panzer gemeint sein. Möglicherweise dient es schlichtweg als Erkennungszeichen, um prorussische von ukrainischen Militärfahrzeugen oder Soldaten voneinander zu unterscheiden, mutmaßt der Rundfunksender "NTV". Andere halten das Symbol für eine Anspielung auf den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, dessen Nachname in einigen Sprachen nicht mit "S", sondern mit einem "Z" am Anfang geschrieben wird. Das russische Verteidigungsministerium habe erklärt, so die "Süddeutsche Zeitung", dass der Buchstabe für den Slogan "Für den Sieg" steht.