Der Prozessauftakt ist wohl noch in einem besonders gesicherten Gerichtssaal in Celle geplant – dem Staatsschutzsaal. Spätestens ab Sommer soll die Hauptverhandlung dann aber in Verden stattfinden. Das Problem: Hier steht kein passender Saal zur Verfügung.
Für die Verhandlung weicht das Gericht deshalb nach Informationen des Weser-Kuriers aus Bremen auf eine ausgebaute Reithalle aus. Laut der Zeitung genügen die derzeit in Verden zur Verfügung stehenden Gerichtssäle nicht den Sicherheitsanforderungen. Eine Bestätigung des Landgerichts gab es zunächst nicht.
Zuletzt hatte es geheißen, dass aus Platzgründen die Verhandlung nicht im LG Verden stattfinden könne. Das Gericht sollte deshalb auf den Staatsschutzsaal des OLG Celle ausweichen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damals hieß es noch vage, ab Sommer solle der Fall "im Landkreis Verden" verhandelt werden.
Klette-Komplizen noch nicht gefasst
Ermittler werfen der 66-jährigen Klette versuchten Mord, unerlaubten Waffenbesitz sowie versuchten und vollendeten schweren Raub vor. Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelt schon seit vielen Jahren gegen Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Ende Februar 2024 nahmen Einsatzkräfte die ehemalige RAF-Terroristin in Berlin-Kreuzberg fest, wo sie unter falschem Namen lebte. Nach den anderen beiden Verdächtigen wird weiter gefahndet.
Das Trio gehörte der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen Roten Armee Fraktion (RAF) an. Sie sollen zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Bei den Taten sollen sie 2,7 Millionen Euro erbeutet haben. Laut Anklage bedrohten sie ihre Opfer mit Schusswaffen oder Elektroschockern. Klette war den Angaben nach meist die Fahrerin des Fluchtautos. Die 66-Jährige sitzt seit ihrer Festnahme im Frauengefängnis in Vechta. Die Untersuchungshaft wurde bereits einmal verlängert.
Anklage wegen Terroranschlägen erwartet
Gegen Klette, Staub und Garweg bestehen auch Haftbefehle wegen des Verdachts der Beteiligung an Terroranschlägen. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft Klette versuchten Mord in zwei Fällen sowie Mittäterschaft bei Sprengstoffexplosionen bei drei Anschlägen der RAF in der Zeit von Februar 1990 bis März 1993 vor. Die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung RAF an sich ist inzwischen verjährt.
Für die Ermittlungen zu den Terroranschlägen ist die Bundesanwaltschaft zuständig. Zu diesem Komplex wird eine weitere Anklage erwartet. Das Verfahren wird getrennt von dem Prozess vor dem LG Verden geführt werden.