Dämpfer für klagende Aktionäre im Musterverfahren zu VW-Übernahmeschlacht

Im Milliardenstreit um die Folgen der gescheiterten VW-Übernahme durch Porsche 2008 werden die Chancen auf Schadenersatz für die klagenden Aktionäre geringer. Umstrittene Pressemitteilungen der Porsche-Holding von damals seien nach vorläufiger Bewertung – anders als von den Klägern behauptet – "nicht grob falsch" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter des Kartellsenats am Oberlandesgericht Celle, Matthias Wiese, am 12.10.2017 zum Auftakt der mündlichen Verhandlung in dem Musterverfahren (Az.: 13 Kap 1/16) in Hannover. Die Kläger stellten einen Befangenheitsantrag gegen die drei zuständigen Richter.

Richter: Großer Teil der Ansprüche möglicherweise unbegründet

Nach Wieses Einschätzung könnte ein großer Teil der Ansprüche unbegründet sein. Ein Porsche-Sprecher wollte sich zunächst nicht dazu äußern. Musterkläger-Anwalt Andreas Tilp betonte, die Auffassung der Richter sei noch vorläufig. Hintergrund ist die Übernahmeschlacht zwischen der Porsche-Holding und Volkswagen vor neun Jahren. Der Versuch misslang, Porsche wurde zu einer Marke im VW-Konzern. Es gab Kursturbulenzen – was einige Anleger viel Geld kostete.

Bindende Rahmenentscheidung

Ziel des Prozesses nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist eine Rahmenentscheidung, die für alle Beteiligten bindend ist. Dazu wird der Fall eines stellvertretenden Musterklägers verhandelt. Solche Verfahren können sich über Jahre hinziehen.

Kläger zweifeln an Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richter

Allerdings vertagte Richter Wiese nach dem Befangenheitsantrag die Verhandlung. Der für den 13.10.2017 vorgesehene Termin werde aufgehoben, damit über das Ablehnungsgesuch beraten werden könne, so das Gericht. In dem Antrag hieß es, es gebe "berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richter". Die Musterklägerin ARFB Anlegerschutz UG – vertreten von Tilp – schloss sich dem Antrag an.

Milliardenklage von Hedgefonds gegen Porsche abgewiesen

Es ist nicht das erste Verfahren in diesem Zusammenhang. Der Bundesgerichtshof hatte 2016 eine Milliardenklage von Hedgefonds gegen Porsche abgewiesen. Die Kläger hatten 1,2 Milliarden Euro Schadenersatz gefordert, mit der Entscheidung des BGH war dieser Fall aber rechtskräftig vom Tisch. Das Landgericht Stuttgart sprach zudem die früheren Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter in einem Prozess um Vorwürfe von Marktmanipulation frei.

OLG Celle - 13 Kap 1/16

Redaktion beck-aktuell, 13. Oktober 2017 (dpa).

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