Dachabkommen für flächendeckende Verwaltungsdigitalisierung in Kraft

Das vom Bund und den Ländern unterzeichnete Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist am 30.01.2021 in Kraft getreten. Dieses Dachabkommen ist nach Auskunft des Bundesinnenministeriums ein wichtiger Schritt für die Länder, um die vorgesehenen Finanzmittel aus dem Corona-Konjunkturpaket des Bundes zu erhalten. Damit stehen den Ländern zusätzliche 1,4 Milliarden Euro für die Verwaltungsdigitalisierung zur Verfügung.

Konjunkturmittel für flächendeckende Digitalisierung

Die durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellten Konjunkturmittel in Höhe von 3 Milliarden Euro sollen die flächendeckende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Deutschland beschleunigen und dabei gezielt die Länder unterstützen. Die Konjunkturmittel fließen zu etwa 50% in die föderale OZG-Umsetzung, zu 20% ins Bundesprogramm und zu 30% in die digitale Infrastruktur. Das Dachabkommen ist die Voraussetzung für die Mittelvergabe und die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Verwaltungsdigitalisierung. Es legt laut Ministerium konkrete Umsetzungskriterien, wie etwa das “Einer für Alle“-Prinzip fest. In einem nächsten Schritt werden bilaterale Verwaltungsabkommen (sogenannte Einzelvereinbarungen) zwischen den federführenden Bundesressorts und den Ländern in den jeweiligen OZG-Themenfeldern abgestimmt und unterzeichnet. Diese bilden mit dem Dachabkommen die rechtliche Grundlage für die konkrete Bereitstellung von Mitteln des Bundes aus dem Konjunkturpaket.

“Einer für Alle“-Prinzip

Mit Bezug zu den Mitteln des Konjunkturpakets des Bundes verpflichten sich die Länder, die dadurch finanzierten Digitalisierungsprojekte ausschließlich nach dem “Einer für Alle“-Prinzip umzusetzen. Das Modell “Einer für Alle“ besagt, dass jede digitale Lösung nur einmal in einem Land entwickelt und anschließend den anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt wird. Damit werden Kosten, Zeit und Ressourcen gespart, da nicht jede Lösung in 11.000 Kommunen einzeln entwickelt werden muss.

Digitalisierte und vernetzte Verwaltung

Das OZG verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhaltet das zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung. Zum einen müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden und zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht.

Redaktion beck-aktuell, 2. Februar 2021.