"Cum-Ex"-Skandal: Belgische Finanzbehörde leitet sieben Verfahren ein

Belgien hat in den USA sieben Verfahren in Verbindung mit dem "Cum-Ex"-Steuerskandal eingeleitet. Dies bestätigte eine Sprecherin des öffentlichen Dienstes für Finanzen gestern. Laut einem Bericht der Zeitung "De Tijd" fordert die Behörde mindestens 45 Millionen Euro zurück. Die rechtlichen Schritte gegen Fonds in New York wurden bereits Ende Juli eingeleitet. Es sei das erste Mal, dass belgische Behörden Verdächtige im Cum-Ex-Skandal belangen.

US-Pensionsfonds und amerikanische Börsenfirma FGC Securities im Fokus

In anderen Ländern – unter anderem Deutschland – haben Behörden längst damit begonnen, die hinterzogenen Gelder zurückzufordern. "De Tijd" schrieb, bei den Verdächtigen handele es sich um sieben US-Pensionsfonds und die amerikanische Börsenfirma FGC Securities. Ihnen werde vorgeworfen, sich Steuern in Belgien erstattet haben zu lassen, die sie nicht bezahlt hatten. "De Tijd" war mit anderen Medien an der Enthüllung solcher Cum-Ex-Aktiendeals 2018 beteiligt.

Zeitung: Rund 55,2 Milliarden Euro Schaden

Investoren, Banken und Aktienhändler hatten über Jahre Steuergelder in Belgien, Deutschland und anderen europäischen Ländern hinterzogen. Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch wurden um den Stichtag für die Ausschüttung hin- und hergeschoben. Dadurch wurde Verwirrung gestiftet und die Beteiligten konnten sich Kapitalertragsteuer erstatten lassen, die sie nie gezahlt hatten. Insgesamt wurden so laut "De Tijd" rund 55,2 Milliarden Euro aus Staatskassen gestohlen. Deutschland war mit einem Schaden von mindestens 31,8 Milliarden Euro am stärksten betroffen, Belgien mit mindestens 201 Millionen Euro im Zeitraum von 2012 bis 2015.

Geschäfte sind nach BGH-Entscheidung strafbar

Die Akteure hatten argumentiert, sie hätten ein Steuerschlupfloch für die Transaktionen genutzt. Der Bundesgerichtshof in Deutschland entschied hingegen zuletzt, dass die Geschäfte strafbar sind.

Redaktion beck-aktuell, 6. August 2021 (dpa).