Beihilfe zu Cum-Ex durch Gutachten? Razzia bei Professor

In Sachen Cum-Ex hat am vergangenen Dienstag in den Büroräumen eines Universitätsprofessors eine Razzia stattgefunden. Es geht um die Frage, ob der Wissenschaftler durch Gutachten Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hat, wie die Tagesschau auf ihrer Internetseite meldete.

Bei dem Professor, der einen Lehrstuhl an einer nordrhein-westfälischen Universität innehabe, hätten Ermittler der Kölner Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei nach Beweismitteln gesucht und Unterlagen beschlagnahmt. Geklärt werden solle, so die Tagesschau, ob der Wissenschaftler vorsätzlich Gefälligkeitsgutachten verfasst habe, mit denen die Cum-Ex-Akteure ihr Steuermodell rechtfertigten.

Bei dem Steuerbetrug, der 2006 bis 2011 seine Hochphase hatte, verschoben Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch in einem Verwirrspiel hin und her. Am Ende wurden Steuern erstattet, die gar nicht gezahlt worden waren. Dadurch wurde der Staat und damit die Allgemeinheit insgesamt um einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag geprellt. 2021 wertete der BGH Cum-Ex als Straftat.

Eine aktuelle Stellungnahme des Professors zu dem gegen ihn bestehenden Anfangsverdacht enthält der Tagesschau-Bericht vom 31. Januar 2025 nicht. Allerdings habe der Lehrende bereits früher zu seinen Cum-Ex-Gutachten erklärt, darin nur seine eigene fachliche Meinung vertreten zu haben. Um Gefälligkeitsgutachten habe es sich nicht gehandelt.

Redaktion beck-aktuell, bw, 3. Februar 2025.