Umstrittene Dividenden-Steuertricks sollen einem Bericht zufolge erstmals zu einem Strafprozess in Deutschland führen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main habe beim Landgericht Wiesbaden Anklage gegen ehemalige Aktienhändler einer Bank und einen aus Hessen stammenden Anwalt wegen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte erhoben, bei denen der Staat um Milliarden geprellt worden sein soll, berichteten "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR.
Rechtswidrigkeit der Cum-Ex-Deals höchstrichterlich noch ungeklärt
Die Generalstaatsanwaltschaft und das Gericht erklärten am 04.10.2017 auf Anfrage, sie könnten zum jetzigen Zeitpunkt aus rechtlichen Gründen keine Auskunft erteilen. Hintergrund sind umstrittene Cum-Ex-Geschäfte. Dabei schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne
("ex") Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Die Beteiligten ließen die Papiere untereinander zirkulieren, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie überhaupt gehörten. Ob das illegal war, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt.
Steuerschlupfloch seit 2012 geschlossen
Die Folge der Karussellgeschäfte: Bescheinigungen für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer wurden mehrfach ausgestellt, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Schätzungen über den Gesamtschaden für den Fiskus reichen von zehn Milliarden bis zu 32 Milliarden Euro. 2012 war das Steuerschlupfloch geschlossen worden.
Etliche Banken und Investoren gerieten wegen solcher Geschäfte ins Visier der Ermittler.
Untersuchungsausschuss des Bundestags
Die Cum-Ex-Geschäfte beschäftigten nicht nur Staatsanwälte in mehreren Bundesländer, auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestags befasste sich mit dem Thema. Als einer der Hauptakteure gilt der aus Hessen stammende Anwalt, der in der Schweiz lebt.
Redaktion beck-aktuell, 4. Oktober 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Loritz, Der Streit um Cum-Ex-Geschäfte - Rückbesinnung auf die Grundlagen, Auslegung des Steuerrechts an den Realitäten und Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien - (Teil I), WM 2017, 309
Loritz, Der Streit um Cum-Ex-Geschäfte - Rückbesinnung auf die Grundlagen, Auslegung des Steuerrechts an den Realitäten und Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien - (Teil II), WM 2017, 353
Spengel/Eisgruber, Die nicht vorhandene Gesetzeslücke bei Cum/Ex-Geschäften, DStR 2015, 785
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