Vorwurf: Beihilfe zur Steuerhinterziehung
In einem Schreiben an den Hamburger Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über das zuvor auch andere Medien berichtet hatten, wirft der Anwalt den SPD-Politikern Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Scholz darüber hinaus auch falsche uneidliche Aussage vor. Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang. Scholz habe sich zum Sachverhalt wiederholt und umfassend geäußert, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner am Freitag in Berlin. Insofern sehe der Kanzler allem Weiteren "gelassen" entgegen. Scholz hat den Verdacht, als Bürgermeister Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank genommen zu haben, stets zurückgewiesen – ebenso wie Tschentscher.
Im Fokus: Verzicht auf Rückforderung von Kapitalertragsteuern
In der knapp 40-seitigen Anzeige führt Strate aus, dass die Hamburger Finanzverwaltung 2016 aufgrund bereits vorliegender Erkenntnisse über "Cum-Ex"-Geschäfte der Warburg Bank nicht auf eine Rückforderung von zu Unrecht erstatteten Kapitalertragsteuern hätte verzichten dürfen. Der mit Billigung des damaligen Finanzsenators Tschentscher vorgenommene Verzicht sei "nicht etwa eine "knallharte Rechtsentscheidung", sondern ein Willkürakt – strafrechtlich als Beihilfe zur Steuerhinterziehung (...) zu bewerten", schreibt der 71-Jährige. Scholz wirft der Strafrechtler zudem vor, im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zum "Cum-Ex"-Skandal nicht die Wahrheit gesagt zu haben, als er angab, sich nicht mehr an Treffen 2016 und 2017 mit den Bankeigentümern Christian Olearius und Max Warburg erinnern zu können.