Cum/Ex-Anwalt Hanno Berger vor Auslieferung
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© Boris Roessler / dpa

Die zentrale Figur der Cum/Ex-Deals kommt voraussichtlich bald vor ein deutsches Strafgericht: Steueranwalt Hanno Berger, der sich vor fast zehn Jahren in die Schweiz abgesetzt hat, muss mit seiner Auslieferung rechnen. Seine Rechtsmittel vor der letzten Instanz – dem helvetischen Bundesgericht – haben kaum Aussicht auf Erfolg, wie ein Wirtschaftsstrafverteidiger aus Zürich der "Neuen Juristischen Wochenschrift" (NJW) sagte.

"Auslieferungsfreundliches Bundesgericht"

Zuvor hatte das Bundesstrafgericht der Eidgenossenschaft Ende Dezember der Überstellung nach Deutschland, wo sich gleich zwei Landgerichte in Bonn und Wiesbaden mit Anklagen gegen Berger befassen, zugestimmt. Vor dem Bundesgericht in Lausanne neige man sehr stark dazu, Auslieferungen zuzustimmen, so der Rechtsanwalt Thomas Sprenger. "Meistens ist nach der Entscheidung des Bundesstrafgerichts das Feuer durch", sagte er der NJW. Auch wenn man sich als Verteidiger darüber manchmal grün ärgere – dort wolle man meist helfen, die "böse Straftat aufzuklären". Die höchste Instanz lege üblicherweise einen "sehr helvetischen Maßstab" an die Schilderungen der ersuchenden Behörde und übernehme sie oft unkritisch, zumal wenn man wie bei Begehren aus Deutschland dieselbe Sprache spreche. Nicht immer tauche alles von diesem Austausch in den Akten auf, weiß Sprenger aus eigener Erfahrung. Nach zwei bis drei Monaten erwartet er den finalen Entscheid.

Paradigmenwechsel in der Schweiz

Nach seiner Beobachtung hat es in seinem Land nicht nur in der Bankenbranche einen Paradigmenwechsel gegeben: Seit einst Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) im Kampf gegen Steuerhinterzieher indirekt mit einem Einmarsch der "Kavallerie" gedroht hat, kündigen die Geldinstitute aus eigener Initiative mutmaßlichen Schwarzgeldbesitzern Konten und Depots. Für Bürger und Medien sei die Causa Berger übrigens kein Thema: "Das ist aus Schweizer Sicht ein deutscher Staatsbürger, der in Deutschland kriminelle Dinge gemacht haben soll – da ist es nicht weiter schlimm, wenn er auch dort vor Gericht kommt."

Prof. Dr. Joachim Jahn, Mitglied der NJW-Schriftleitung, 19. Januar 2022.