Bank spricht von prozessualen Gründen
Der Sprecher äußerte sich nicht zu einzelnen Personen. Zuvor hatten "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR darüber berichtet. Mit der Maßnahme solle die Verjährungsfrist unterbrochen werden, hieß es bei der Bank weiter. "Das ist ein übliches Vorgehen, und die Staatsanwaltschaft ist so auch bei anderen Banken verfahren", sagte der Sprecher. Die Bank gehe nicht davon aus, "dass diese prozessuale Maßnahme auf einer geänderten Einschätzung durch die Staatsanwaltschaft beruht". Auch die Einschätzung der Bank zum "Cum-Ex"-Sachverhalt habe sich nicht verändert. Die Deutsche Bank habe an einem organisierten "Cum-Ex"-Markt weder als Leerverkäuferin noch als "Cum-Ex"-Erwerberin teilgenommen. Es gehe um Ermittlungen im Zusammenhang mit "Cum-Ex"-Transaktionen ehemaliger Kunden.
So funktioniert ein "Cum-Ex"-Deal
Bei "Cum-Ex"-Geschäften schieben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin und her. Am Ende ist dem Fiskus nicht mehr klar, wem sie überhaupt gehören. Die Folge: Finanzämter erstatten Kapitalertragsteuern mehrfach, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Der Schaden zulasten des Staates soll in die Milliarden gehen. 2012 wurde den "Cum-Ex"-Deals per Gesetzesänderung ein Riegel vorgeschoben.