"Ergebnis der Wahl wäre deutlich anders ausgefallen"
Mit der Duldung solcher Parteiabsprachen nehme der Gesetzgeber zudem die "Verfälschung des Wählerwillens" in Kauf. "Das Ergebnis der Wahl wäre deutlich anders ausgefallen, wenn der Staat seinen Wahlbürgern nicht das Recht der freien Wahl vorenthalten hätte", machte Roth deutlich. Hätten die Wähler die Möglichkeit gehabt, bundesweit die CSU zu wählen, hätte die AfD niemals ihr jetziges Wahlergebnis erreicht.
Anwälte bereits vor BVerfG gescheitert
Das Juristenpaar war erst im Juni 2017 mit dem Versuch gescheitert, per Verfassungsbeschwerde die CDU bei der Bundestagswahl auch in Bayern wählbar zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals beschlossen, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden eine entsprechende Klage der beiden Anwälte abgewiesen.