CSU nur in Bayern wählbar: Anwalt ficht Bundestagswahl an

Wegen der eingeschränkten Wählbarkeit von CDU und CSU in Deutschland bei der jüngsten Bundestagswahl hat das Nürnberger Anwaltspaar Rainer und Christine Roth das Ergebnis des Urnengangs angefochten. Kritik üben die Juristen dabei an den "Staatsorganen". Indem der Gesetzgeber und der Bundeswahlleiter solche Parteiabsprachen duldeten, schränkten sie die Wahlfreiheit der Bundesbürger ein, begründeten die Anwälte ihren Einspruch am 02.10.2017.

"Ergebnis der Wahl wäre deutlich anders ausgefallen"

Mit der Duldung solcher Parteiabsprachen nehme der Gesetzgeber zudem die "Verfälschung des Wählerwillens" in Kauf. "Das Ergebnis der Wahl wäre deutlich anders ausgefallen, wenn der Staat seinen Wahlbürgern nicht das Recht der freien Wahl vorenthalten hätte", machte Roth deutlich. Hätten die Wähler die Möglichkeit gehabt, bundesweit die CSU zu wählen, hätte die AfD niemals ihr jetziges Wahlergebnis erreicht.

Anwälte bereits vor BVerfG gescheitert

Das Juristenpaar war erst im Juni 2017 mit dem Versuch gescheitert, per Verfassungsbeschwerde die CDU bei der Bundestagswahl auch in Bayern wählbar zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals beschlossen, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden eine entsprechende Klage der beiden Anwälte abgewiesen.

Redaktion beck-aktuell, 4. Oktober 2017 (dpa).

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