Burka und Nikab in Österreich ab Oktober 2017 verboten
In der Alpenrepublik ist ab 01.10.2017 das Verhüllen des Gesichts verboten. Darunter fallen Burka und Nikab, aber im Prinzip auch Atemschutzmasken. Das Gesetz wurde unter anderem mit Sicherheitsaspekten und dem Schutz muslimischer Frauen vor Unterdrückung begründet. Es drohen 150 Euro Strafe.
Deutschland: Beamte und Soldaten dürfen ihr Gesicht bei Dienstausübung nicht verhüllen
Der Deutsche Bundestag hatte im April 2017 lediglich Beamtinnen und Soldatinnen verpflichtet, ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei "Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug" nicht zu verhüllen. Überdies wurde das Personalausweisgesetz geändert. Jede Person muss nun durch einen Abgleich ihres Passfotos mit ihrem Gesicht identifiziert werden.
Bedenken gegen Verbot nach österreichischem Vorbild
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth (CDU), sagte der "Passauer Neuen Presse": "Mit dem Teilverbot, das wir im Frühjahr beschlossen haben, sind wir an die Grenze dessen gegangen, was verfassungsrechtlich möglich ist." Auch er betonte aber: "Burka und Nikab widersprechen klar unseren Werten und unserem Menschenbild. Sie gehören für mich nicht nach Deutschland." Bedenken gegen ein Verbot nach österreichischem Vorbild hat auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU). "Was das Burka-Verbot anbelangt, haben wir bereits vor wenigen Monaten ein Gesetz verabschiedet, das die Vollverschleierung bei jeglichem Kontakt mit Bundesbehörden und Bundesgerichten verbietet. Mehr ist dem Bund an Regelungszuständigkeit nicht gegeben", sagte er.