Frankreichs Senat hat grünes Licht für ein spezielles Notstandsgesetz im Kampf gegen das Coronavirus gegeben. Der Gesetzentwurf, der die Ausrufung eines Gesundheitsnotstands ermöglicht, wurde in der Nacht zum 20.03.2020 im Oberhaus des französischen Parlaments mit einer großen Mehrheit verabschiedet. Mit dem Notstandsgesetz will die Regierung auch Milliardenhilfen für die Wirtschaft aufbringen. Der Gesetzentwurf muss noch in der Nationalversammlung, dem Unterhaus des Parlaments, bestehen.
Verschiebung der Kommunalwahlen
In dem Gesetzentwurf ist zudem eine Verschiebung der zweiten Wahlrunde der Kommunalwahlen auf spätestens Juni 2020 festgehalten. Die erste Runde hatte am 15.03.2020 stattgefunden. Angesichts der Corona-Pandemie wurde die für den 22.03.2020 geplante Runde jedoch verschoben.
Schnelle Umsetzung von Beschlüssen
Premierminister Édouard Philippe hatte das Gesetzesvorhaben am 18.03.2020 angekündigt. Die Regierung bekäme damit auch die Möglichkeit, Beschlüsse schnell per Dekret umzusetzen. Philippe versicherte, es gehe nicht um eine Beschränkung der Freiheit, sondern um allgemeine Maßnahmen zur Bekämpfung der Sars-CoV-2-Pandemie. Damit
unterscheidet sich der Gesetzentwurf etwa von dem Notstandsgesetz, das nach den Terroranschlägen in Frankreich 2015 angewandt worden war.
Redaktion beck-aktuell, 20. März 2020 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Trute, Pandemien als potentiell globale Katastrophe, GSZ 2018, 125
Greve, Pandemien als Herausforderung für die Rechtsordnung,
NVwZ 2010, 429
Aus dem Nachrichtenarchiv
"Gesundheitskrieg" gegen Corona: Ausgangssperre in Frankreich verhängt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.03.2020, becklink 2015766
EU-Kommission verkündet Beschränkung für Einreisen in die EU, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.03.2020, becklink 2015751
Corona-Krise: Bund und Länder vereinbaren massive Beschränkungen des öffentlichen Lebens, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.03.2020, becklink 2015746