Coronakrise: Nordrhein-Westfalen stellt zum April keine Rechtsreferendare ein

Die Beschränkung des Dienstbetriebs in Gerichten und Behörden im Zusammenhang mit dem Corona-Virus wirkt sich auch auf den juristischen Vorbereitungsdienst aus. Zum April 2020 werden in Nordrhein-Westfalen keine Referendare eingestellt. Wie das Oberlandesgericht Köln berichtet, wurde dies von der Ausbildungsleiterin beim Oberlandesgericht Hamm und den Ausbildungsleitern bei den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Köln unter Beteiligung des Ministeriums der Justiz beschlossen. Für einen Großteil der Referendare soll der Vorbereitungsdienst zudem verlängert werden. Die Justizprüfungsämter in Nordrhein-Westfalen haben wegen der Coronakrise entschieden, dass bis zum 30.04.2020 keine mündlichen Prüfungen in der staatlichen Pflichtfachprüfung durchgeführt werden und die schriftlichen Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung im April 2020 nicht geschrieben werden.

Keine Einstellungen zum 01.04.2020

Ursprünglich zum 01.04.2020 vorgesehene Einstellungen erfolgen laut OLG Köln in Nordrhein-Westfalen nicht, da keine Einführungslehrgänge stattfinden könnten. Die Bewerber, denen eine beabsichtigte Einstellung in Aussicht gestellt worden war, sollen nach Angaben des OLG Köln möglichst bald eingestellt werden. Unbedingte Voraussetzung hierfür sei aber, dass sich die Infektionsgefahr entscheidend verringert und die momentanen Restriktionen aufgehoben werden. Genaueres sei derzeit noch nicht absehbar. Die Betroffenen würden zu gegebener Zeit von den OLG über einen neuen Sachstand unterrichtet.

Verlängerung des juristischen Vorbereitungsdiensts

Aufgrund des Ausfalls der Arbeitsgemeinschaften (zunächst) bis zum 19.04.2020 und den Einschränkungen bei der Praxisausbildung könne eine angemessene Ausbildung derzeit nicht gewährleistet werden. Daher soll der juristische Vorbereitungsdienst für alle Referendare, die zu Beginn des Monats März 2020 den 20. Ausbildungsmonat noch nicht vollendet hatten, unter Fortzahlung der Unterhaltsbeihilfe wie folgt um einen Monat verlängert werden: Bei Referendaren, die sich im März 2020 in einer der Stationen nach § 35 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 JAG NRW befinden, soll diese jeweilige Station um einen Monat verlängert werden. Bei Referendaren, die sich im März 2020 in der Station nach § 35 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW befinden, soll die sich anschließende Station nach § 35 Abs. 2 Nr. 5 JAG NRW um einen Monat verlängert werden. Die Aufsichtsarbeiten sollen voraussichtlich jeweils im 22. Ausbildungsmonat geschrieben werden. Der Ergänzungsvorbereitungsdienst soll ebenfalls um einen Monat verlängert werden.

Weitere Maßnahmen

Die Arbeitsgemeinschaften fallen nach Angaben des OLG Köln (zunächst) bis zum 19.04.2020 aus. Die Praxisausbildung soll weiterhin im möglichen Umfang stattfinden. Dabei sollen die persönlichen Kontakte auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden. Referendare, die sich derzeit in einer Auslandsstation befinden und angesichts der aktuellen Situation nach Deutschland zurückkehren wollen, würden von den dienstvorgesetzten Stellen unterstützt. Bereits erteilte Zuweisungen zu Ausbildungsstellen im Ausland für die Monate April und Mai 2020 sollen gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG widerrufen werden.

Keine Prüfungen im April

Die Vorsitzende des Justizprüfungsamts beim OLG Köln hat in Abstimmung mit den Vorsitzenden der Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Hamm entschieden, dass in der Zeit ab dem 18.03.2020 bis (zunächst) zum 30.04.2020 keine mündlichen Prüfungen in der staatlichen Pflichtfachprüfung durchgeführt werden. Die bereits geladenen Prüflinge erhalten nach Angaben des Justizprüfungsamtes schriftliche Abladungen. Nachholtermine stünden noch nicht fest, würden aber sobald wie möglich mitgeteilt. Auch die schriftlichen Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung im April 2020 würden nicht geschrieben. Eine Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten einschließlich der Gutachten der Prüfer sei in den Räumen des Justizprüfungsamts derzeit nicht möglich.

Redaktion beck-aktuell, 25. März 2020.