Vor dem Hintergrund der Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen, die einzelne EU-Mitgliedstaaten wegen der Corona-Krise eingeführt haben, hat die Europäische Kommission am 18.03.2020 Leitlinien zu Passagierrechten veröffentlicht. Diese sollen sicherstellen, dass die Rechte der Reisenden in der gesamten EU einheitlich angewendet werden, so die Kommission. "Im Falle von Annullierungen muss der Reiseanbieter den Fahrgästen das Geld zurückzahlen oder ihnen eine neue Flugverbindung vorschlagen. Wenn die Fahrgäste selbst beschließen, ihre Reise zu stornieren, hängt die Erstattung des Ticketpreises von der Art des Tickets ab", sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean.
Bestimmte kurzfristige Rechte nicht geltend machbar
Die Unternehmen könnten auch Gutscheine zur späteren Verwendung anbieten. Die Leitlinien stellten allerdings auch klar, dass die derzeitigen Umstände "außergewöhnlich" sind, mit der Folge, dass bestimmte kurzfristige Rechte – wie beispielsweise die Entschädigung bei Annullierung eines Fluges weniger als zwei Wochen vor dem Abflugdatum – nicht geltend gemacht werden könnten.
Erforderlichenfalls weitere Schritte geplant
Die Leitlinien sollen nach Angaben der Kommission Klarheit für Reisende schaffen und auch die Kosten für den Transportsektor senken, der vom Corona-Ausbruch stark betroffen sei. "Wir beobachten weiterhin die sich rasch entwickelnde Lage und werden erforderlichenfalls weitere Schritte unternehmen", sagte Vălean. Die Vorgaben betreffen die Rechte der Passagiere bei Reisen mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Schiff oder Bus, der See und der Binnenschifffahrt sowie die entsprechenden Verpflichtungen der Beförderungsunternehmen.
Redaktion beck-aktuell, 19. März 2020.
Zum Thema im Internet
Die Auslegungsrichtlinien zu den EU-Rechtsvorschriften für Passagiere im Zusammenhang mit der sich entwickelnden Situation mit COVID-19 und einen Überblick über die nationalen Maßnahmen nach Ländern finden Sie auf der Internetseite der Kommission (beides in englischer Sprache).
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