Nachweis dauerhafter Partnerschaft erforderlich - Besondere Bestimmungen für Risikogebiete
Die bislang geltenden Reisebeschränkungen aus Drittstaaten waren zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf Vorschlag der EU-Kommission europaweit eingeführt worden. Voraussetzung für die durch Deutschland beschlossenen Einreiseerleichterungen ist der Nachweis einer auf Dauer angelegten Partnerschaft mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland oder dem Nachweis eines vorherigen gemeinsamen Wohnsitzes im Ausland. Hierfür sind eine Einladung der in Deutschland wohnhaften Person, eine gemeinsam unterschriebene Erklärung zum Bestand der Beziehung sowie Nachweise der vorherigen Treffen durch Passstempel, Reiseunterlagen oder Flugtickets vorzulegen. Unabhängig hiervon gelten für alle Einreisenden aus Risikogebieten besondere Bestimmungen.