Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat mit Beschluss vom 07.04.2020 einen Eilantrag gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung als unzulässig verworfen. Trotz Anwaltszwangs sei der Antragsteller nicht anwaltlich vertreten gewesen. Er hatte sich gegen das Verbot von Veranstaltungen in Kirchen gewandt (Az.: 1 S 871/20).
Antragsteller sah sich in seiner Religionsfreiheit verletzt
Der Antragsteller wandte dagegen, dass durch § 3 Abs. 5 der Corona-Verordnung (CoronaVO) unter anderem Veranstaltungen in Kirchen untersagt sind. Er sah sich dadurch als Mitglied der evangelischen Landeskirche in Württemberg in seiner grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit verletzt.
VGH: Trotz Anwaltszwangs nicht anwaltlich vertreten
Der VGH hat den Antrag als unzulässig verworfen. Der Antragsteller sei nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten gewesen. Vor dem VGH bestehe jedoch nach § 67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang, sodass wirksam Anträge nur durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt gestellt werden könnten.
VGH Mannheim, Beschluss vom 07.04.2020 - 1 S 871/20
Redaktion beck-aktuell, 8. April 2020.
Aus dem Nachrichtenarchiv
VG Berlin: Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus greift nicht unverhältnismäßig in anwaltliche Berufsfreiheit ein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.04.2020, becklink 2015975
VG Minden: Eilantrag gegen Schließung eines Hundesalons wegen Corona-Virus nunmehr erfolgreich, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.04.2020, becklink 2015957
VG Dresden, Eilanträge gegen sächsische Maßnahmen zu Corona-Pandemie erfolglos, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.04.2020, becklink 2015924
OVG Hamburg, Allgemeinverfügung zur Schließung von Einzelhandelsgeschäften rechtens, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.03.2020, becklink 2015878
VerfGH Bayern, Vorläufige Ausgangsbeschränkung gegen Corona-Pandemie bleibt in Vollzug, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.03.2020, becklink 2015882
VG Aachen, Corona-Pandemie rechtfertigt Anordnung vorübergehender Betriebsschließungen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.03.2020, becklink 2015855
VG München setzt Wirkung coronabedingter Ausgangsbeschränkungen für zwei Einzelpersonen vorläufig außer Kraft, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.03.2020, becklink 2015822