Sonderregel läuft aus: Inhaber abgelaufener Schengen-Visa müssen wieder ausreisen

Das Bundesinnenministerium wird die Regelung zur Legalisierung des Aufenthalts von Inhabern von Schengen-Visa, die auf Grund der pandemiebedingten Einschränkungen des internationalen Reiseverkehrs nicht in jedem Fall rechtzeitig in ihre Heimatstaaten zurückkehren konnten, zum 30.09.2020 auslaufen lassen. Deutschland kehre damit zum gesetzlich vorgesehenen Normalfall zurück, so das Ministerium.

Keine Einreiseverbote mehr gegeben 

Grund dafür sei, dass sich die internationalen Reisemöglichkeiten insgesamt erheblich verbessert haben. Ein Einreiseverbot für eigene Staatsangehörige gebe es nach den verfügbaren Informationen derzeit in keinem Staat mehr. Für eine weitere Verlängerung der Regelung bestehe damit keine Grundlage. In den wenigen Fällen, in denen Inhabern abgelaufener Schengen-Visa auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls eine Ausreise weiter unmöglich sein sollte, könne mit den bestehenden Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, bis eine Ausreise möglich ist.

 

Corona erforderte Ausnahme-Regelungen

Das Bundesinnenministerium hatte mit einer ersten Rechtsverordnung im April Inhaber von Schengen-Visa bis zum 30.06.2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Mit einer zweiten Rechtsverordnung wurde diese Regelung bis 30.09.2020 verlängert und zudem Drittstaatsangehörigen aus anderen Schengen-Staaten die Durchreise durch Deutschland zum Zweck der Ausreise aus dem Schengen-Raum ermöglicht. Diese Regelungen werden nun nicht weiter verlängert.

Redaktion beck-aktuell, 18. September 2020.