Bescheid über Heimquarantäne
Die 54-Jährige, die in Schwaz im Bundesland Tirol lebt, war im April positiv auf das Coronavirus getestet worden und hatte einen Bescheid über ihre Heimquarantäne bekommen. In den Tagen darauf ging sie jedoch einkaufen – laut ORF gab sie an, dass ihr der Mindestbestellwert für Lebensmittel über das Internet zu hoch gewesen sei, obwohl sie nach eigenen Angaben 2.100 Euro Rente erhält.
Aufzug in Wohnhaus genutzt
Außerdem nutzte sie den Angaben nach den Aufzug in ihrem Wohnhaus, ging im Park spazieren und fuhr mit einer Verletzung per Taxi ins Krankenhaus, statt den Notarzt zu rufen. Schließlich nahm die Polizei die 54-Jährige fest und brachte sie ins Gefängnis, nachdem sie mehrmals bei Kontrollen nicht zuhause angetroffen worden war. Eine Haftrichterin entließ sie nach einem Tag.
Bis zu drei Jahre Haft möglich
Das Landgericht Innsbruck verurteilte die 54-Jährige wegen der fahrlässigen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Nach österreichischem Recht sind dafür bis zu drei Jahre Haft möglich. Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben des Sprechers die Verhängung einer Bewährungsstrafe erreichen, um mehr Bewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen. Das Oberlandesgericht muss über die Berufung entscheiden.