Co­ro­na-Pan­de­mie: Ka­bi­nett be­schlie­ßt Än­de­run­gen des Be­völ­ke­rungs­schutz­ge­set­zes

Im Kampf gegen die Co­ro­na-Pan­de­mie hat das Bun­des­ka­bi­nett am 28.10.2020 Än­de­run­gen des Be­völ­ke­rungs­schutz­ge­set­zes be­schlos­sen. Dies hat das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um mit­ge­teilt. Vor­ge­se­hen sind unter an­de­rem neue Re­ge­lun­gen bei Ein­rei­sen aus Ri­si­ko­ge­bie­ten sowie eine Ver­län­ge­rung und Aus­wei­tung der Ent­schä­di­gung für er­werbs­tä­ti­ge El­tern.

An­spruch auf Schutz­imp­fun­gen und Testun­gen auch für Nicht­ver­si­cher­te

In Bezug auf Schutz­imp­fun­gen und Testun­gen sol­len nach dem Ent­wurf eines "Drit­ten Ge­set­zes zum Schutz der Be­völ­ke­rung bei einer epi­de­mi­schen Lage von na­tio­na­ler Trag­wei­te" nicht nur Ver­si­cher­te, son­dern auch Nicht­ver­si­cher­te einen ent­spre­chen­den An­spruch haben kön­nen, wenn eine Rechts­ver­ord­nung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Ge­sund­heit dies vor­sieht. Die Rechts­ver­ord­nung könne für die ent­spre­chen­den Leis­tun­gen auch Re­ge­lun­gen etwa zur Ver­gü­tung und Ab­rech­nung vor­se­hen.

Ein­rei­se aus Ri­si­ko­ge­bie­ten: Di­gi­ta­le Ein­rei­se­an­mel­dung

Die bis­he­ri­gen Re­ge­lun­gen zum Rei­se­ver­kehr sol­len für den Fall einer epi­de­mi­schen Lage von na­tio­na­ler Trag­wei­te an­ge­passt wer­den. Da­nach könne eine di­gi­ta­le Ein­rei­se­an­mel­dung nach Auf­ent­halt in Ri­si­ko­ge­bie­ten ver­ord­net wer­den, um eine bes­se­re Nach­voll­zieh­bar­keit der Qua­ran­tä­ne­ein­hal­tung durch die zu­stän­di­gen Be­hör­den zu er­mög­li­chen. Der Be­griff des Ri­si­ko­ge­biets werde le­gal­de­fi­niert.

Ver­län­ge­rung und Aus­wei­tung der Ent­schä­di­gungs­re­ge­lung für er­werbs­tä­ti­ge El­tern

Er­werbs­tä­ti­ge El­tern, die in­fol­ge co­ro­na­be­ding­ter Kita- und Schul­schlie­ßun­gen ihr Kind zu Hause be­treu­en müs­sen und da­durch einen Ver­dienst­aus­fall er­lei­den, sol­len wei­ter­hin einen Ent­schä­di­gungs­an­spruch haben. Die Ent­schä­di­gungs­re­ge­lung soll bis zum 31.03.2020 ver­län­gert wer­den. Einen Ent­schä­di­gungs­an­spruch sol­len auch El­tern haben, die ein unter Qua­ran­tä­ne ste­hen­des Kind zu Hause be­treu­en müs­sen.

Ent­schä­di­gungs­aus­schluss bei Qua­ran­tä­ne nach ver­meid­ba­rer Reise in Ri­si­ko­ge­biet

Der Ent­schä­di­gungs­aus­schluss soll er­wei­tert wer­den. Da­nach soll eine Ent­schä­di­gung wegen Ver­dienst­aus­falls künf­tig aus­ge­schlos­sen sein, wenn der Qua­ran­tä­ne eine ver­meid­ba­re Reise in ein Ri­si­ko­ge­biet zu­grun­de liegt.

Mehr La­bor­ka­pa­zi­tä­ten für Co­ro­na-Tests

Um vor­han­de­ne Test­ka­pa­zi­tä­ten ef­fi­zi­ent nut­zen zu kön­nen, soll der Arzt­vor­be­halt mo­di­fi­ziert wer­den, um pa­ti­en­ten­na­he Schnell­tests auf das Co­ro­na­vi­rus SARS-CoV-2 ein­set­zen zu kön­nen und bei Be­darf auch Ka­pa­zi­tä­ten der ve­te­ri­när­me­di­zi­ni­schen La­bo­re ab­ru­fen zu kön­nen. Das Be­völ­ke­rungs­schutz­ge­setz be­darf der Zu­stim­mung des Bun­des­ra­tes und soll vor­aus­sicht­lich im De­zem­ber 2020 in Kraft tre­ten.

Redaktion beck-aktuell, 28. Oktober 2020.

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