Corona-Pandemie: Kabinett beschließt Änderungen des Bevölkerungsschutzgesetzes

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat das Bundeskabinett am 28.10.2020 Änderungen des Bevölkerungsschutzgesetzes beschlossen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt. Vorgesehen sind unter anderem neue Regelungen bei Einreisen aus Risikogebieten sowie eine Verlängerung und Ausweitung der Entschädigung für erwerbstätige Eltern.

Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen auch für Nichtversicherte

In Bezug auf Schutzimpfungen und Testungen sollen nach dem Entwurf eines "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte einen entsprechenden Anspruch haben können, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vorsieht. Die Rechtsverordnung könne für die entsprechenden Leistungen auch Regelungen etwa zur Vergütung und Abrechnung vorsehen.

Einreise aus Risikogebieten: Digitale Einreiseanmeldung

Die bisherigen Regelungen zum Reiseverkehr sollen für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angepasst werden. Danach könne eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden, um eine bessere Nachvollziehbarkeit der Quarantäneeinhaltung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Der Begriff des Risikogebiets werde legaldefiniert.

Verlängerung und Ausweitung der Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern

Erwerbstätige Eltern, die infolge coronabedingter Kita- und Schulschließungen ihr Kind zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, sollen weiterhin einen Entschädigungsanspruch haben. Die Entschädigungsregelung soll bis zum 31.03.2020 verlängert werden. Einen Entschädigungsanspruch sollen auch Eltern haben, die ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreuen müssen.

Entschädigungsausschluss bei Quarantäne nach vermeidbarer Reise in Risikogebiet

Der Entschädigungsausschluss soll erweitert werden. Danach soll eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls künftig ausgeschlossen sein, wenn der Quarantäne eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet zugrunde liegt.

Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests

Um vorhandene Testkapazitäten effizient nutzen zu können, soll der Arztvorbehalt modifiziert werden, um patientennahe Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 einsetzen zu können und bei Bedarf auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abrufen zu können. Das Bevölkerungsschutzgesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Dezember 2020 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 28. Oktober 2020.