Umstellung auf Briefwahl ermöglicht
Sämtliche Regelungen sind befristet bis zum 31.03.2021 und treten rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft, um Rechtssicherheit für den gesamten Wahlzeitraum zu schaffen. In einem ersten Schritt hat die Bundesregierung eine Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz beschlossen, die die rechtssichere Umstellung von Präsenz- auf Briefwahl erlaubt. Hinzu kämen organisatorische Erleichterungen wie die Stabilität von Wahllisten, auch wenn der Wahltermin verschoben werden müsse.
Keine Präsenzsitzungen erforderlich
Das Bundeskabinett hat zudem Formulierungshilfen für eine bis 31.03.2021 befristete Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vorgelegt. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass bestehende Personalvertretungen bis zum Abschluss der Wahlen geschäftsführend im Amt bleiben können. Um die Arbeits- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen zu gewährleisten, sollen Sitzungen auch mittels Telefon- und Videokonferenzen durchgeführt werden können. Die mit hohen Infektionsrisiken verbundenen Präsenzsitzungen müssen nicht mehr stattfinden.
Personalvertretungen sind Ausdruck des Sozialstaatsprinzips
Die Beteiligung der Beschäftigten in innerdienstlichen Angelegenheiten sei Ausdruck des Sozialstaatsprinzips und Teil der Entscheidungskultur des öffentlichen Dienstes, heißt es in der Mitteilung des Bundesinnenministeriums weiter. Die Bundesregierung bekenne sich zu der partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen - auch und insbesondere in Krisenzeiten, die den Beschäftigten des Bundes einen hohen Einsatz abverlangten.