Lufthansa hat sich vor dem Landgericht Köln dazu verpflichtet, Verbraucher, deren Flug wegen der Coronapandemie storniert wurde, korrekt und vollständig über ihre Ansprüche zu informieren und ihnen innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung zur Rückzahlung den Preis für stornierte Flüge zu erstatten. Bislang hatte die Airline Reisenden lediglich die Möglichkeit zur Umbuchung angeboten und den Rückzahlungs-Anspruch verschwiegen.
Auch Tochterfirma Eurowings erkennt Ansprüche an
Mit dem Anerkenntnisurteil habe die Fehlinformation und Verschleierung gegenüber Reisenden durch die Lufthansa ein Ende, sagt Oliver Buttler, Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die die Klage angestrengt hatte. Denn auch nach Aufforderung zur Rückzahlung hätten Reisende früher keine Erstattung erhalten, so Buttler weiter. Die Lufthansa erkannte auch alle Ansprüche der Verbraucherzentrale im parallel laufenden Verfahren gegen die Tochterfirma Eurowings an. "Wir freuen uns, dass nun zwei weitere Klagen erfolgreich im Sinne der Reisenden abgeschlossen werden konnten und werden dabei genau schauen, ob sich die Lufthansa an diese Vorgabe hält und weitere Schritte einleiten, wenn es erneut zu Verzögerungen oder falschen Informationen kommt", erklärte Buttler am 25.01.2021.
Kulanz bei Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen
Hält sich die Lufthansa nicht an die Vorgaben aus dem Urteil, wird laut Verbraucherzentrale ein Ordnungsgeld fällig. In Anerkennung der aktuell schwierigen Situation der Lufthansa werde man bis zum 30.09.2021 Vollstreckungsmaßnahmen erst einleiten, wenn zwischen Zugang des Erstattungsverlangens bei der Lufthansa und der Leistung der Airline mehr als ein Kalendermonat vergangen ist, teilte die Verbraucherzentrale weiter mit.
Redaktion beck-aktuell, 26. Januar 2021.
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