Bußgelder mit Zahlungserleichterungen sollen ausgesetzt werden
Dem Gesetzentwurf zufolge soll es dem Bundeskartellamt mit den verlängerten Fristen erleichtert werden, bei der Prüfung von Zusammenschlüssen in den betroffenen Märkten, vor allem bei dritten Unternehmen, zu ermitteln. Die Verlängerung betreffe Anmeldungen von Zusammenschlüssen in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.05.2020, heißt es. Für Unternehmen solle die Zinspflicht für Bußgelder, für die Zahlungserleichterungen wie Stundung oder Ratenzahlung gewährt sind, bis zum 30.06.2021 ausgesetzt werden.
Kammern sollen virtuell Beschlüsse erwirken können
Weitere geplante Maßnahmen betreffen Kammern und Handwerksorganisationen. Sie sollen Versammlungen leichter virtuell organisieren und auch Beschlüsse auf diesem Weg erwirken können.