Corona-Krise: Überbrückungshilfe wird bis Ende 2020 verlängert

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Wie das Bundesfinanzministerium am 18.09.2020 mitteilte, werden dabei die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind, mit nichtrückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.

Unternehmen aus besonders betroffenen Branchen sollen profitieren

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich darauf verständigt, wie das Programm in den nächsten Monaten fortgeführt werden soll. Es bleibe dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offen steht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen seien. Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

KMU-Deckelungsbeträge werden gestrichen

Vorgesehen ist zudem die ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro. Zudem würden die Fördersätze erhöht. Künftig würden 90% der Fixkosten erstattet bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten), 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch). Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten werde auf 20% erhöht. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Antrag im vollständig digitalisierten Verfahren

Wie schon das laufende soll auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können. Die Mittel dafür würden von dem für die Digitalisierung der Verwaltung federführenden Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellt. Die Antragstellung erfolge auch im neuen Verfahren über einen "prüfenden Dritten" (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen meist schon gut kennt. Dank dieser Vorprüfung könnten die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgten wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer, heißt es in der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums.

Redaktion beck-aktuell, 18. September 2020.