Steigender Bedarf an sozialen Leistungen bei negativen wirtschaftlichen Entwicklungen
"Auf die Delle droht die Welle. Nach den zwei Klagewellen 2018 und 2019 mit Streitigkeiten von Krankenkassen und Krankenhäusern wird wohl als dritte eine Corona-Welle mit Sozialleistungsklagen in bisher noch nicht abschätzbarem Ausmaß folgen." Denn erfahrungsgemäß schlügen sich negative wirtschaftliche Entwicklungen in einem steigenden Bedarf an sozialen Leistungen nieder.
Durch Corona blieben zahlreiche Verfahren liegen
In den vergangenen Monaten war die Zahl der Verfahren an den bayerischen Sozialgerichten zurückgegangen – vor allem auch, weil die Rentenversicherung sowie Krankenkassen in der Corona-Krise über längere Zeit nur einen eingeschränkten Betrieb aufrechterhalten konnten. Seit Beginn der Krise konnten allein an den Sozialgerichten im Freistaat 2.850 Verhandlungstermine nicht wie geplant stattfinden.
Erheblicher Verfahrens-Rückstau in Sachsen-Anhalt
An den Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt hat sich nach Angaben einer Sprecherin "ein erheblicher Rückstau an Verfahren gebildet" – und die Thüringer Sozialgerichte stellen sich im Zuge der Corona-Pandemie auf mehr Verfahren zur Rückforderung von Sozialleistungen ein. Um etwa zügig Kurzarbeitergeld oder Grundsicherung zahlen zu können, seien in der Krise die bürokratischen Hürden gesenkt worden, sagte die Präsidentin des Thüringer Landessozialgerichts, Kerstin Jüttemann, der dpa. So wurde bei neuen Hartz IV-Empfängern vorübergehend die Vermögensprüfung ausgesetzt. "Es wird Prüfungen dieser vereinfacht gewährten Leistungen geben", sagte die Juristin.
Hessen und Baden-Württemberg rechnen mit steigender Arbeitsbelastung
Nach Angaben einer Sprecherin des hessischen Landessozialgerichts ist womöglich ebenfalls damit zu rechnen, dass es aufgrund höherer Arbeitslosigkeit zu mehr Verfahren wegen der Arbeitslosenversicherung oder Hartz IV kommen könnte. Bernd Mutschler, Präsident des Landessozialgerichts in Stuttgart, äußerte sich ähnlich für Baden-Württemberg: "Die Krise in der Wirtschaft wird auch mit zeitlicher Verzögerung in der Sozialgerichtsbarkeit ankommen."
Bislang wenig konkrete Fälle im Zusammenhang mit Pandemie
Konkrete Fälle, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen, meldeten die Sozialgerichte bislang eher nicht – mit einigen Ausnahmen. Ende Mai entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, dass eine Schülerin, die Grundsicherung erhält, Anspruch auf ein Tablet hat, um am digitalen Schulunterricht teilnehmen zu können. Das Gericht sprach von einem "pandemiebedingten Mehrbedarf". Einen Monat zuvor war es in die andere Richtung gegangen: Das Gericht hatte dabei die Klage eines Mannes abgewiesen, der vom Jobcenter Mund-Nase-Bedeckungen oder Geld dafür haben wollte. Die Gesichtsbedeckungen seien aus dem SGB II-Regelbedarf zu finanzieren, entschied das Gericht. Begründung: Sie könnten als Bestandteil der Bekleidung angesehen werden.