Corona-Krise: Sonderzahlungen 2020 steuer- und sozialbeitragsfrei

In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Dies hat das Bundesfinanzministerium am 02.04.2020 mitgeteilt. Damit werde die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt, heißt es in der Mitteilung.

Zahlungen ab 01.03.2020 werden erfasst

Laut Ministerium können Arbeitgeber ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst würden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 erhielten. Voraussetzung sei, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen seien im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen blieben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen blieben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Redaktion beck-aktuell, 3. April 2020.