Corona-Krise: Kabinett beschließt Entlastung von Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen

Das Bundeskabinett hat am 23.03.2020 einen Gesetzentwurf beschlossen, um Kliniken und Arztpraxen wie auch Pflegeeinrichtungen in der Corona-Krise zu entlasten und finanziell zu unterstützen. Vorgesehen sei unter anderem, Einnahmeausfälle zu kompensieren und Bürokratie abzubauen.

Krankenhäuser: Ausgleich für verschobene OPs und Bonus für zusätzliche Intensivbetten

Der Gesetzentwurf enthalte eine Reihe von Maßnahmen, um die Finanzierung der Krankenhäuser sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass sie liquide bleiben, erläutert die Bundesregierung. So erhielten Krankenhäuser für verschobene planbare Operationen und Behandlungen einen finanziellen Ausgleich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Dieser werde aus dem Bundeshaushalt refinanziert. Für jedes Intensivbett, das die Krankenhäuser zusätzlich schüfen, erhielten sie einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro.

Zuschlag für Mehrkosten und höherer vorläufiger Pflegeentgeltwert

Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, bekämen Krankenhäuser vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 einen Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro. Er könne bei Bedarf verlängert und angehoben werden. Der vorläufige Pflegeentgeltwert werde um rund 38 Euro auf 185 Euro pro Tag erhöht.

Praxen: Ausgleich von Honorareinbußen

Der Gesetzentwurf enthalte auch Regelungen für die ambulante Versorgung. Die niedergelassenen Ärzte sowie Psychotherapeuten könnten mit Ausgleichszahlungen rechnen, wenn sich infolge der Covid-19-Pandemie Honorareinbußen ergeben. Gleichzeitig sollen die Mehrkosten ausgeglichen werden, die durch die Versorgung von Covid-19-Erkrankten entstehen. Vor diesem Hintergrund solle die Honorarverteilung zeitnah angepasst werden. Zudem werde die Finanzierung von außerordentlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einrichtung von "Fieberambulanzen" gesichert.

Entlastungen in der Pflege

Zudem enthalte der Entwurf Regelungen, um die pflegerische Versorgung sicherzustellen und das Infektionsrisiko der Pflegebedürftigen und aller in der Pflege tätigen Beschäftigten herabzusetzen. Zudem sollen Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte entlastet werden. Die durch die Pandemie bedingte finanziellen Mehrausgaben oder Mindereinnahmen sollen über die Pflegeversicherung erstattet werden. Bürokratische Anforderungen und Begutachtungspflichten würden zeitweise ausgesetzt. Pflegekassen werde ein weiter Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt.

BAföG: Schutz helfender Auszubildender

Ferner werde das Bundesausbildungsförderungsgesetz geändert. Es werde sichergestellt, dass junge Menschen in Ausbildung, die sich in der aktuellen Krise engagierten und einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems leisteten, keine Nachteile beim Bezug von BAföG erleiden.

Redaktion beck-aktuell, 24. März 2020.

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