Corona-Krise: EU-Kommission fordert offene Grenzen für systemrelevante Arbeitskräfte

Mobile Arbeitskräfte und Berufstätige, die in systemrelevanten Funktionen gegen die Corona-Pandemie kämpfen, sollen weiterhin an ihren Arbeitsplatz gelangen können. Die EU-Kommission hat am 20.03.2020 Leitlinien vorgelegt, wie dies sichergestellt werden kann und fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck dazu auf, einen reibungslosen Grenzübertritt für Grenzgänger und Saisonarbeitskräfte zu ermöglichen. Zu den in systemrelevanten Bereichen Tätigen gehörten unter anderem Beschäftigte im Gesundheitssektor und in der Lebensmittelbranche sowie in der Kinderbetreuung oder Altenpflege, aber auch das Personal in Versorgungsunternehmen.

Reibungsloser Grenzübertritt für Arbeitskräfte mit systemrelevanten Aufgaben gefordert

In den heute veröffentlichten Leitlinien würden Arbeitskräfte mit systemrelevanten Aufgaben aufgeführt, erläutert die EU-Kommission. Für diese werde die Wahrung der Freizügigkeit in der EU als wesentlich erachtet. Die Liste in diesen Leitlinien sei nicht erschöpfend. Als Beispiele seien Berufe im Gesundheitswesen, Betreuungspersonal für Kinder und ältere Menschen, Wissenschaftler im Gesundheitssektor, mit der Installation lebenswichtiger Medizinprodukte betraute Techniker, Berufsfeuerwehrleute und Polizisten, Arbeitskräfte im Verkehrssektor sowie Menschen, die in der Lebensmittelbranche tätig sind, genannt. Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck dazu auf, spezielle unaufwändige Schnellverfahren einzuführen, damit ein reibungsloser Grenzübertritt für diese Grenzgänger gewährleistet ist.Dies schließe verhältnismäßige Gesundheitskontrollen ein.

Kommission: Grenzübertritt muss auch für Saisonarbeitskräfte möglich sein

In den Leitlinien werde außerdem klargestellt, dass die Mitgliedstaaten über die genannten Berufsgruppen hinaus Grenzgängern generell den Grenzübertritt für ihre Arbeit gestatten sollten, wenn die Beschäftigung in dem betreffenden Bereich im Aufnahmemitgliedstaat weiterhin erlaubt sei. Die Mitgliedstaaten sollten Grenzgänger und einheimische Arbeitskräfte gleichbehandeln. In Bezug auf Saisonarbeitskräfte, insbesondere in der Landwirtschaft, würden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Informationen über ihren jeweiligen Bedarf in den bestehenden Fachgremien auszutauschen und spezifische Verfahren zur Gewährleistung eines reibungslosen Grenzübertritts für die betreffenden Grenzgänger einzuführen, um auf den krisenbedingten Arbeitskräftemangel zu reagieren. In bestimmten Fällen würden Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft für wichtige Pflanz-, Pflege- und Erntearbeiten gebraucht. In einer solchen Situation sollten die Mitgliedstaaten diese Personen genauso behandeln wie systemrelevante Arbeitskräfte und den Arbeitgebern mitteilen, dass für einen angemessenen Schutz der Gesundheit und Sicherheit gesorgt werden müsse.

Leitlinien der EU-Kommission sollen nationalen Behörden Orientierung bieten

Zusammen mit den Hinweisen zur Umsetzung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU reagiere die EU damit auf eine Bitte der EU-Staats- und Regierungschefs vom 26.03.2020, so die Kommission weiter. Sie gehe auf die praktischen Bedenken der Bürger und Unternehmen ein, die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind. Auch die nationalen Behörden, die die Maßnahmen umsetzten, bekämen hiermit Orientierung. Es sei zwar verständlich, dass Mitgliedstaaten Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt haben, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, doch systemrelevante Arbeitskräfte müssten ihren Arbeitsplatz trotzdem unbedingt ohne Zeitverlust erreichen können.

Redaktion beck-aktuell, 31. März 2020.

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