Corona-Krise: Bund und Länder vereinbaren massive Beschränkungen des öffentlichen Lebens

Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus haben Bund und Länder Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart. Dies teilte die Bundesregierung am 16.03.2020 mit. So sollen Einzelhandel-Verkaufsstellen, Theater, Museen und Sporteinrichtungen vorerst geschlossen werden. Der Lebensmittelhandel, Apotheken und Tankstellen seien nicht betroffen.

Supermärkte, Apotheken und Banken bleiben offen

Ausdrücklich nicht geschlossen werde der Einzelhandel für Lebensmittel. Auch Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Lieferdienste, Poststellen und weitere Einrichtungen sollen geöffnet bleiben. Dies erfolge unter Auflagen zur Hygiene, außerdem solle der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Dienstleister und Handwerker könnten ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens blieben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Bars, Kneipen, kulturelle und Freizeiteinrichtungen zu schließen

Für den Publikumsverkehr zu schließen seien nach der Vereinbarung von Bund und Ländern Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Darüber hinaus sollen Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) den Betrieb einstellen. Auch Sporteinrichtungen, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Spielplätze und sonstige Einzelhandel-Verkaufsstellen seien betroffen. 

Besuchsbeschränkung in Krankenhäusern und Pflegeheimen 

Restaurants sollen spätestens um 18.00 Uhr geschlossen werden. Es gölten Auflagen, um das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische oder eine Reglementierung der Besucherzahl. Übernachtungsangebote dürften nicht mehr zu touristischen Zwecken verwendet werden. Besuche unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen beschränkt werden.

Redaktion beck-aktuell, 17. März 2020.

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