Im Prozess um die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr hat das Bundesverwaltungsgericht die Sicherheitskontrollen deutlich verschärft. Grund sei die Bedrohung des Rechtsanwaltes eines Klägers durch einen sogenannten Reichsbürger, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch am Rande des Verfahrens. Als Reaktion wurden alle Besucher am Einlass schärfer kontrolliert. Konkrete Angaben zu der Bedrohung machte die Sprecherin nicht.
Offiziere sehen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt
Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen, dass die Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind. Sie sehen vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az.: 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22).
Offiziere halten Impfstoffe für nicht ausreichend erforscht
Die beiden Offiziere lehnen sämtliche Impfstoffe ab, weil sie ihrer Ansicht nach nicht ausreichend erforscht sind. Der 1. Wehrdienstsenat des BVerwG ist für das Verfahren in erster und letzter Instanz zuständig. Am Mittwoch sollte eine Statistikexpertin des Paul-Ehrlich-Instituts zu speziellen Analyseverfahren von Impfnebenwirkungen sowie ein Experte zur Prüfung und Freigabe von Impfchargen als Zeugen gehört werden.
BVerwG - 1 WB 2.22
Redaktion beck-aktuell, 6. Juli 2022 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Bretschneider/Peter, Die Corona-Impfung im Kontext des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses zwischen dem Staat und seinen Beamten, NVwZ 2021, 276
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesgericht sieht Versäumnisse der Kassenärztlichen Vereinigungen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.06.2022, becklink 2023493
BVerwG überprüft Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.05.2022, becklink 2023067
Soldaten sind zur militärischen Basisimpfung verpflichtet, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.01.2021, becklink 2018600