Corona: Bundesregierung will stromintensive Unternehmen entlasten

Das Bundeskabinett hat am 19.08.2020 die Verordnung zur Umsetzung pandemiebedingter und weiterer Anpassungen in Rechtsverordnungen auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Sie enthält eine Übergangsregelung für stromintensive Unternehmen, die bisher individuelle Netzentgelte erhalten. Coronabedingt sollen die Voraussetzungen für abgesenkte Netzentgelte auch auf Basis der Verbrauchsdaten des Kalenderjahres 2019 geprüft werden können.

Vorübergehend veränderter Stromverbrauch mit Folgen

Viele Unternehmen hätten durch die Covid-19-Pandemie einen Produktions- und Umsatzrückgang erlebt. Durch den vorübergehend veränderten Stromverbrauch könnten solche Unternehmen für das Jahr 2020 die formalen Voraussetzungen für den Erhalt individueller Netzentgelte verfehlen. Damit diese Unternehmen nicht durch zusätzliche Kosten belastet werden, schaffe die jetzt im Kabinett verabschiedete Verordnung eine Übergangsregelung, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die Verordnung sei damit zugleich ein wichtiges Signal, um eine finanzielle Schieflage bei den betroffenen Unternehmen zu verhindern.

Digitale Vertragsabwicklung wird erleichtert

Die Verordnung enthalte darüber hinaus eine Regelung, die bei technisch bedingten Stromtransiten den nicht sachgerechten Anfall von Netzentgelten vermeide. Schließlich baue sie Schriftformerfordernisse beim Abschluss von Netzanschlussverträgen ab und erleichtere so eine digitale Vertragsabwicklung. Die Neuregelung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Redaktion beck-aktuell, 19. August 2020.