Vorübergehend veränderter Stromverbrauch mit Folgen
Viele Unternehmen hätten durch die Covid-19-Pandemie einen Produktions- und Umsatzrückgang erlebt. Durch den vorübergehend veränderten Stromverbrauch könnten solche Unternehmen für das Jahr 2020 die formalen Voraussetzungen für den Erhalt individueller Netzentgelte verfehlen. Damit diese Unternehmen nicht durch zusätzliche Kosten belastet werden, schaffe die jetzt im Kabinett verabschiedete Verordnung eine Übergangsregelung, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die Verordnung sei damit zugleich ein wichtiges Signal, um eine finanzielle Schieflage bei den betroffenen Unternehmen zu verhindern.
Digitale Vertragsabwicklung wird erleichtert
Die Verordnung enthalte darüber hinaus eine Regelung, die bei technisch bedingten Stromtransiten den nicht sachgerechten Anfall von Netzentgelten vermeide. Schließlich baue sie Schriftformerfordernisse beim Abschluss von Netzanschlussverträgen ab und erleichtere so eine digitale Vertragsabwicklung. Die Neuregelung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.