Untersuchungskommission rügte zu spätes Handeln
Anklagen liegen noch nicht vor. Zuvor wird der 70-seitige Bericht der Staatsanwaltschaft noch vom Justizministerium geprüft. Die Ermittler untersuchten, ob Verdächtige in strafbarer Weise die Verbreitung von Covid-19 herbeiführten oder beschleunigten. Dabei untersuchten sie die Maßnahmen, die nach Bekanntwerden der ersten Infektionen Anfang März 2020 gesetzt wurden, sowie die Schließung des Skigebietes am 13.03.2020. Eine unabhängige Untersuchungskommission hatte im Oktober 2020 von folgenschweren Fehleinschätzungen gesprochen. Unter anderem seien Skibusverkehr und Seilbahnen erst mit Verspätung eingestellt worden.
Erster Prozess um Schadensersatz für Hinterbliebene startet im September in Wien
Neben den strafrechtlichen Ermittlungen verlangt der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) im Zusammenhang mit Ischgl Schadenersatz von der Republik Österreich. Am 17.09.2021 soll in Wien der erste Prozess im Namen von Hinterbliebenen eines Österreichers beginnen, der in dem Skiort mit dem Coronavirus infiziert wurde und dann starb. Rund 100 weitere Klagen werden laut VSV vorbereitet. Vom beliebten Tiroler Urlaubsort Ischgl aus wurde das Coronavirus im Vorjahr von Reiserückkehrern in viele europäische Länder gebracht, darunter auch nach Deutschland.