Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat dem Kabinett einen Entwurf für eine Ergänzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vorgestellt. Darin werden die Arbeitgeber zu weiteren betrieblichen Testangeboten verpflichtet. Neu ist auch, dass Arbeitnehmer ein Homeoffice-Angebot des Arbeitgebers künftig nicht mehr grundlos ablehnen dürfen.
Arbeitgeber müssen künftig zweimal pro Woche Corona-Tests anbieten
Mit der ergänzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, grundsätzlich mindestens 2-mal pro Woche regelmäßige Selbst- oder Schnelltests anzubieten.
Homeoffice-Angebote dürfen nicht grundlos abgelehnt werden
Die Regelungen zum Homeoffice werden in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen und parallel in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gestrichen. Neu ist dabei, dass es eine zusätzliche Verpflichtung für Arbeitnehmer geben wird, das Angebot von Homeoffice anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Gründe können beispielsweise die Störung durch Dritte im Homeoffice sein oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz. Die Regelungen sollen zeitgleich mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes umgesetzt werden.
Redaktion beck-aktuell, 22. April 2021.
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Referentenentwurf finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als pdf-Datei.
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