Cornelius Böhm neuer Richter am BGH

Der Bundesgerichtshof hat mit Cornelius Böhm einen neuen Richter. Der 51-Jährige wurde dem vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat zugewiesen.

Zuletzt Ministerialrat am Bayerischen Justizministerium

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Böhm 1997 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Er war zunächst dem Landgericht München I zugewiesen. Im Februar 1999 wechselte er als Regierungsrat (im Beamtenverhältnis auf Probe) in das Bayerische Staatsministerium der Justiz, wo er im Juli 1999 als Regierungsrat in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen und im Mai 2000 zum Oberregierungsrat befördert wurde. Seit seiner Ernennung zum Staatsanwalt im Februar 2001 war Böhm bei der Staatsanwaltschaft München I tätig. Im April 2002 wurde er als Oberregierungsrat erneut in das Bayerische Staatsministerium der Justiz versetzt und zugleich für die Dauer von zwei Jahren an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen abgeordnet. In dieser Zeit – im Juni 2003 – erfolgte seine Beförderung zum Regierungsdirektor. Im Anschluss an diese Abordnung wurde Böhm im April 2004 zum Richter am Amtsgericht ernannt und war für ein Jahr bei dem AG München tätig. Im April 2005 wurde er als Regierungsdirektor abermals in das Bayerische Staatsministerium der Justiz versetzt. Dort wurde er im August 2007 zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe und im April 2009 im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Ministerialrat befördert. Von November 2011 bis April 2015 gehörte Böhm nach seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht einem Zivilsenat des OLG München an. Im Anschluss hieran wurde er zunächst für drei Monate an das Bayerische Staatsministerium der Justiz abgeordnet und im Juli 2015 als Ministerialrat erneut dorthin versetzt.

Redaktion beck-aktuell, 1. April 2019.

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