"Containern" ohne Strafe: Özdemir und Buschmann für Änderung

Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) werben gemeinsam für eine Änderung zugunsten von Menschen, die noch genießbare Lebensmittel aus Abfallcontainern holen. Der Vorschlag sieht eine Änderung der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren vor, die ohne eine Gesetzesänderung auf Bundesebene von den Ländern beschlossen werden könnte.

Strafkriterien für Containern entschärft

In einem gemeinsamen Schreiben an die Justizminister und -senatoren der Länder setzen sich die beiden Bundesminister dafür ein, einen Vorschlag des Landes Hamburg von 2021 zu unterstützen. Danach sollte das sogenannte Containern nur noch bestraft werden, wenn ein Hausfriedensbruch vorliegt, "der über die Überwindung eines physischen Hindernisses ohne Entfaltung eines wesentlichen Aufwands hinausgeht oder gleichzeitig den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt". Mit anderen Worten, wer über eine niedrige Mauer steigt, um an den Abfallcontainer des Supermarktes zu gelangen, soll nicht belangt werden. Wer auf der Suche nach noch verzehrfähigen Lebensmitteln ein Tor aufhebelt und beschädigt, müsste dagegen weiterhin mit einer Strafe rechnen.

Özdemir: Baustein im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung

"Wenn sich Menschen weggeworfene Lebensmittel mit nach Hause nehmen, ohne dabei eine Sachbeschädigung oder einen Hausfriedensbruch zu begehen, dann muss das nach meiner Meinung nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden", sagte Buschmann. Özdemir sagte, die Änderungen bei den Richtlinien zum Verfahrensrecht könnten einer von vielen Bausteinen im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung sein. Jeder Verbraucher in Deutschland wirft nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Schnitt 78 Kilogramm pro Jahr weg. Das sind 59% der Lebensmittelabfälle. Im Handel entstehen demnach 7% der Lebensmittelabfälle, etwa durch zu große Bestellmengen, die nicht vollständig verkauft werden.

Redaktion beck-aktuell, 10. Januar 2023 (dpa).