LG rügte schwere Ermittlungsfehler
Das Landgericht Hamburg hatte dieser Einheit 2018 schwere Fehler bei Ermittlungen zu einem versuchten Mord vor 38 Jahren vorgeworfen und den Angeklagten, einen 54-Jährigen, den die Sonderkommission Anfang Februar 2018 festgenommen hatte, im Oktober 2018 freigesprochen. Nach diesem Freispruch hatte die Polizei die Vorwürfe prüfen lassen. Bei dem Fall ging es um die versuchte Ermordung und Vergewaltigung einer 16-Jährigen am 01.11. 1980. In der mündlichen Urteilsbegründung kritisierte das LG, Zeugen seien getäuscht worden, die Sonderkommission habe den Hauptbelastungszeugen mit einer Belohnung zur Aussage bewegt, das Opfer habe den Angeklagten nur aufgrund einer suggestiv zusammengestellten Fotoserie mit Bildern mehrerer Männer identifiziert.