Cloud-Daten der Piratenpartei durften nicht beschlagnahmt werden

Im Juni 2022 sind anlässlich von Ermittlungen wegen eines Leaks von Sicherheitsprotokollen zum G-7-Gipfel Daten von einem Root-Server und einem Cloud-Server der Piratenpartei Deutschland beschlagnahmt worden. Das Landgericht München I hat der Beschwerde der Partei gegen die Beschlagnahme ihrer Server teilweise stattgegeben. Die Piratenpartei zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung.

Beschlagnahme der Cloud-Daten war rechtswidrig

Das Landgericht entschied nunmehr per Beschluss, dass zumindest die Beschlagnahme der Daten von dem Cloud-Server rechtswidrig war und ordnete die umgehende Löschung der dort gewonnenen Daten, insbesondere etwaiger Mitgliederdaten, an. In einer Stellungnahme begrüßt die Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Anne Herpertz , die Entscheidung. Der richterliche Beschluss des Amtsgerichts München in Bezug auf die Beschlagnahme des Cloud-Servers sei ihr von Anfang als offensichtlich rechtswidrig erschienen, da die auf den Cloud-Servern gespeicherten Daten in absolut keinerlei erkennbarem Kontext zu den Ermittlungen stehen würden. "Gerade bei der Beschlagnahme von Daten bei politischen Parteien sollten die ermittelnden Behörden besondere Sorgfalt walten lassen, damit das Vertrauen in das demokratische und parteipolitische Engagement nicht unnötig zerstört wird", so die Bundesvorsitzende.

Piratenpartei kündigt weiteres Engagement an

Wie es zu der Beschlagnahme kommen konnte, lässt sich aus Sicht der Piratenpartei bislang nicht erkennen, da ihr noch keine Akteneinsicht gewährt wurde. Die Bundesvorsitzende der Piratenpartei stellte aber klar, dass die Partei weiter das Verfahren begleiten und dass sich die Piratenpartei Deutschland hier weiterhin engagieren und keine rechtswidrigen Maßnahmen dulden werde.

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 17. Januar 2023.