Claudia Fischer ist neue Richterin am BGH

Der Bundespräsident hat die Vizepräsidentin des Landgerichts Münster, Claudia Fischer, zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Dies teilte das Gericht am 02.11.2020 mit. Fischer wurde dem für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat zugewiesen. Die 50jährige Fischer war zuletzt am Landgericht Münster tätig, wo sie auch zur Vizepräsidentin des Gerichts ernannt wurde. 

Vom LG zum BGH

Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat Fischer im Jahr 2000 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie zunächst bei dem Landgericht Münster und dem Amtsgericht Warendorf eingesetzt und anschließend im Wege der Abordnung bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als Mitarbeiterin im Landesjustizprüfungsamt tätig. Im September 2003 kehrte sie an das Landgericht Münster zurück, wo sie im August 2004 zur Richterin am Landgericht ernannt wurde. Von November 2008 bis Februar 2011 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet und im direkten Anschluss bis Februar 2013 ebenfalls als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht. Im Lauf der Abordnung an das Bundesverfassungsgericht wurde sie im März 2012 am Oberlandesgericht Hamm zur Richterin am Oberlandesgericht befördert. In der Zeit von März 2013 bis März 2020 war sie bei dem Oberlandesgericht Hamm tätig. Im April 2020 wechselte sie zum Landgericht Münster, wo sie zur Vizepräsidentin des Landgerichts ernannt wurde.

Redaktion beck-aktuell, 2. November 2020.