Christoph Metzelder zu Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt

Eigentlich waren mehrere Verhandlungstage angesetzt - aber dann ging es schneller als gedacht: Noch am Donnerstag hat das Amtsgericht Düsseldorf den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 40-Jährige hatte kinder- und jugendpornografische Dateien weitergegeben. Zum ersten Mal äußerte sich der Ex-Fußballer nun auch öffentlich.

Anklage: Besitz und Weiterleiten von Kinder- und Jugendpornografie

Die Vorwürfe gegen Metzelder waren im September 2019 bekannt geworden. Ermittler der Polizei hatten sein Handy bei einem Lehrgang in der Sportschule Hennef sichergestellt. Vor Gericht musste er sich verantworten, weil er laut Anklage Kinder- und Jugendpornografie besessen und insgesamt 29 Dateien an drei Frauen weitergeleitet hatte, darunter im August 2019 auch Fotos, die den schweren sexuellen Missbrauch von unter zehn Jahre alten Mädchen zeigen. Das Amtsgericht sah es laut Urteilsverkündung als erwiesen an, dass er in 26 Fällen Dateien weitergegeben hat. Zudem wurde er für den Besitz von 18 Dateien bestraft. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft räumte Metzelder am Donnerstag in Teilen ein. Daraufhin wurde der Prozess gegen ihn bereits am ersten Tag beendet.

Metzelder zeigt "echte Reue"

In der Urteilsbegründung sprach Richterin Astrid Stammerjohann von relativ wenigen Straftaten. "Das besondere öffentliche Interesse ist die Kehrseite Ihrer Berühmtheit", sagte Stammerjohann. Metzelder dürfte für absehbare Zeit weder seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können, noch am öffentlichen Leben teilnehmen. Positiv sei ihm beim Strafmaß angerechnet worden, dass er frühzeitig eine Therapie absolviert habe. Außerdem sei er nicht vorbestraft und es sei zu erwarten, dass er künftig keine Straftaten mehr begeht. "Für mich hat er echte Reue gezeigt", sagte die Richterin weiter.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Metzelders Anwalt Ulrich Sommer ließ anschließend auf dem Gerichtsflur offen, ob sein Mandant das Urteil annehmen wird. Der Prozess habe Fragen zur Rolle der Medien und zu einer möglichen Anstiftung nicht beantwortet. Die Rolle als Angeklagter sei für seinen Mandanten sehr belastend gewesen, deshalb habe er es vorgezogen, in dieser Instanz einen vorläufigen Schlussstrich zu ziehen. "Ob das wirklich ein Schlussstrich ist, werden wir noch erörtern", sagte Sommer. Ob die Staatsanwaltschaft das Urteil annehmen wird, blieb ebenfalls offen. Die Staatsanwältin wollte sich zu der Frage nicht äußern. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hatte die Anklage in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von 14 Monaten auf Bewährung gefordert.

AG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2021

Redaktion beck-aktuell, 30. April 2021 (dpa).