Christiane Padé und Steffen Luik zu BSG-Richtern ernannt

Mit Wirkung zum 29.08.2018 sind Christiane Padé und Steffen Luik zu Richtern am Bundessozialgericht ernannt worden. Beide waren bislang am Landessozialgericht Baden-Württemberg tätig. Padé wurde dem 12. Senat (Beitrags- und Mitgliedschaftsrecht der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung) und Luik dem für Asylbewerberleistungsgesetz und Sozialhilfe zuständigen Siebten/Achten Senat zugeteilt.

Kurzvita Padé

Christiane Padé wurde 1975 in Karlsruhe geboren. Sie studierte von 1993 bis 1998 Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Leuven. Nach dem ersten Staatsexamen 1998 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. In den Jahren 1998/1999 absolvierte sie ein Magisterstudium an der Akademischen Rechtsuniversität beim Institut für Staat und Recht der Russischen Akademie der Wissenschaften in Moskau, das sie als Magistra prawa po spezialnosti jurisprudenzija abschloss. Sie promovierte 2001 an der Universität Heidelberg mit einer Dissertation zur UN-Kinderrechtskonvention.

Nach dem zweiten Staatsexamen begann Christiane Padé 2002 ihre richterliche Laufbahn beim Sozialgericht Trier. Von 2004 bis 2007 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht abgeordnet, ab 2007 war sie am Sozialgericht Karlsruhe, ab 2009 am Sozialgericht Freiburg tätig. Von Juli 2012 bis Juni 2013 erfolgte eine Abordnung an das Landessozialgericht Baden-Württemberg. 2018 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht ernannt. Seit 2010 prüft sie in der Staatsprüfung der ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg. Christiane Padé ist Autorin zahlreicher Kommentierungen und Veröffentlichungen zum Sozialversicherungsrecht, auch im europäischen Kontext.

Kurzvita Luik

Steffen Luik stammt aus Reutlingen und ist 1969 geboren. Von 1989 bis 1994 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1994, das zweite 1996 ab. Nach der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Tübingen und der Promotion zu einem rechtshistorisch-/rechtsphilosophischen Thema war er zunächst als Rechtsanwalt tätig.

Seine richterliche Laufbahn begann Steffen Luik im Juli 2002 am Sozialgericht Ulm, wo er bis Ende 2009 tätig war. 2006 bis 2011 war er außerdem nichtständiges Mitglied des Richterdienstgerichts beim Landgericht Karlsruhe. Von 2010 bis 2013 folgten Abordnungen an das Bundessozialgericht, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Landessozialgericht Baden-Württemberg und das Sozialgericht Stuttgart. Im Juni 2013 wurde er zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Ab 2016 war er auch Pressesprecher des Gerichts.

Seit 2013 ist Steffen Luik Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen für Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht. Er ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Fachzeitschrift "Recht und Praxis der Rehabilitation", Mitherausgeber eines Kommentars zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und Autor zahlreicher Kommentierungen, Handbuchbeiträge und Fachaufsätze zum Sozialrecht, insbesondere im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, der gesetzlichen Krankenversicherung und des Sozialgerichtsgesetzes.

Redaktion beck-aktuell, 30. August 2018.

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