China: Peking weist Aufhebung des Vermummungsverbots in Hongkong zurück

Chinas Parlament hat die Aufhebung des Vermummungsverbots in Hongkong durch ein Gericht in der chinesischen Sonderverwaltungsregion als nicht rechtmäßig dargestellt. Der Sprecher des Rechtsausschusses des Volkskongresses, Jian Tiewei, sagte am 19.11.2019 der amtlichen Nachrichtenagentur Xinhua, nur der Ständige Ausschuss des Parlaments in Peking könne entscheiden, ob ein Erlass mit dem Grundgesetz Hongkongs übereinstimme. Keine andere Autorität habe das Recht, solche Urteile zu fällen.

Peking "besorgt" über Lockerung des Vermummungsverbots durch Hongkonger Gericht

Der Sprecher äußerte seine “tiefe Sorge“ über die Entscheidung des Gerichts am Vortag in Hongkong, das das Vermummungsverbot als zu weitgehend und nicht in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz Hongkongs abgewiesen hatte. Das Urteil habe die administrative Gewalt von Regierungschefin Carrie Lam “ernsthaft geschwächt“. Als Reaktion auf die Entscheidung hatte die Regierung die Umsetzung des Banns vorerst ausgesetzt.

Gericht: Bann führte zu Ungleichgewicht zwischen Bürgerrechten und Gesellschaftszielen

Hongkongs Regierung hatte das Verbot Anfang Oktober in einem Rückgriff auf fast 100 Jahre altes koloniales Notstandsrecht verfügt. Die Richter stellten klar, dass sie ein Vermummungsverbot nicht grundsätzlich ablehnten. Der vorliegende Bann wahre aber kein vernünftiges Gleichgewicht zwischen den geschützten Rechten der Bürger und den gesellschaftlichen Zielen. Das 106 Seiten lange Urteil sieht auch das seit 1922 geltende Notstandsrecht aus der britischen Kolonialzeit im Widerspruch zum Grundgesetz, weil es die Regierungschefin Carrie Lam im Fall einer öffentlichen Gefahr zu weitreichenden Vollmachten ermächtige.

Redaktion beck-aktuell, 19. November 2019 (dpa).

Mehr zum Thema