Chile: Verfassungsgericht genehmigt Lockerung des Abtreibungsverbots

Chiles Verfassungsgericht hat für die Legalisierung von Abtreibungen in bestimmten Fällen grünes Licht gegeben. Konservative Oppositionspolitiker hatten die vom Parlament beschlossene Lockerung des Abtreibungsgesetzes vor dem Verfassungsgericht beanstandet. Das jetzt bekannt gewordene Urteil vom 21.07.2017 bestätigt die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsunterbrechungen in drei Sonderfällen: bei Lebensgefahr für die Mutter, wenn keine Überlebenschance für das Baby besteht und nach einer Vergewaltigung.

Staatschefin: "Grundrecht wiedergewonnen"

Die Vorlage war vor über zwei Jahren von der Präsidentin im Parlament eingereicht worden. Die alte Gesetzgebung stammte noch aus der Zeit der Pinochet-Diktatur (1973-1990) und galt als eine der restriktivsten der Welt. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums werden in Chile jährlich 33.000 illegale Abtreibungen durchgeführt. "Hiermit haben wir, die Frauen Chiles, ein Grundrecht wiedergewonnen, um vor extremen Fällen selbst entscheiden zu können“, erklärte die sozialistische Staatschefin Michelle Bachelet nach Bekanntgabe des Richterspruchs.

Redaktion beck-aktuell, 24. August 2017 (dpa).

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