Die CDU Schleswig-Holstein hat beim Landesverfassungsgericht zwei Organklagen eingereicht, weil Bildungsministerin Britta Ernst und Innenminister Stefan Studt (beide SPD) aus ihrer Sicht unerlaubt Wahlwerbung für die SPD gemacht haben. Die Minister seien mit politischen Aussagen beziehungsweise Versprechungen an Lehrer und Polizisten herangetreten, um ihre Partei für die Wahl zu positionieren.
SPD-Minister wandten sich an Lehrer und Polizisten
Ernst hatte Schulleitern, Lehrern und Schülern per E-Mail von schulpolitischen Erfolgen berichtet, Studt schrieb im Intranet von Plänen für die nächste Legislaturperiode, die Arbeitszeit von Polizisten zu reduzieren. “Selbst Ministerpräsident (Torsten) Albig nannte diese Briefe gegenüber Medien wörtlich Wahlschreiben, bezeichnete den Vorwurf der unerlaubten Werbung jedoch als Theater“, sagte CDU-Landeschef Daniel Günther am 11.04.2017. Deshalb bleibe seiner Partei keine andere Möglichkeit als eine Klärung vor dem Landesverfassungsgericht. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch Verfassungsgerichte anderer Länder hätten vergleichbare Vorgänge gerügt, erklärte die CDU.
Redaktion beck-aktuell, 12. April 2017 (dpa).
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AG Rostock, Newsletter einer politischen Partei als unzulässige Werbung, BeckRS 9998, 18950
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LG München I: Unaufgeforderte Parteiwerbung via E-Mail an Anwalt greift in Gewerbebetrieb ein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.12.2002, becklink 81409