Mildere Mittel seien rechtlich und politisch unzureichend. Das Schreiben ist auf den 9. November datiert. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte Anfang November angekündigt, Beschwerde gegen die Entscheidung eines Kreisparteigerichts in Thüringen einlegen zu wollen. Das in erster Instanz zuständige Kreisparteigericht hatte im Juli den Ausschluss Maaßens aus der Partei abgelehnt und sich dafür ausgesprochen, dass dieser seine Mitgliederrechte wiederbekommt. Das Gericht sprach gegen Maaßen einen "Verweis" aus.
Die Bundes-CDU bezeichnete dies in ihrem Beschwerdeschreiben als "kolossale Fehleinschätzung". Das habe Maaßen durch sein weiteres Verhalten selbst gezeigt. "Er verstößt seit der mündlichen Verhandlung und Aussprache laufend weiter gegen Ordnung und Grundsätze der CDU." So setze sich Maaßen etwa für eine Zusammenarbeit mit der AfD ein. Er habe sich "politisch und ideologisch radikalisiert" und lebe "in einer Gedankenwelt, wie sie für die AfD typisch ist, nicht (mehr) in derjenigen der CDU". Der "Spiegel" zitierte aus einer Mitteilung von Maaßens Anwalt: "Herr Dr. Maaßen hält sich an parteiinterne Regelungen."
Das langjährige CDU-Mitglied Maaßen ist Chef der als besonders konservativ geltenden Werte-Union, die aber keine Organisation der Partei ist. Bei der Bundestagswahl 2021 hatte er in einem Südthüringer Wahlkreis kandidiert, war aber gescheitert. Maaßen war wegen mehrerer umstrittener Äußerungen auch in der eigenen Partei stark in die Kritik geraten – etwa wegen der Behauptung, Stoßrichtung der "treibenden Kräfte im politischen-medialen Raum" sei ein "eliminatorischer Rassismus gegen Weiße".