Die Strafprozessordnung gebe das her, so Linnemann weiter. Auch das Strafmaß müsse voll ausgeschöpft werden, bis hin zu Haftstrafen. Laut Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren stellen, wenn die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist. Dann darf Beschuldigte aber maximal ein Jahr Freiheitsstrafe drohen.
Am vergangenen Wochenende war es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen in Berliner Freibädern in Neukölln und Kreuzberg gekommen. Das Columbiabad in Neukölln wurde zum wiederholten Mal geräumt. Das Freibad ist überregional bekannt, weil es dort öfter Randale und Probleme mit Jugendlichen gibt. Der Bezirk Neukölln gilt in Teilen als sozialer Brennpunkt.
Linnemann setzt auf Abschreckung durch sofortige Verurteilung
Linnemann sagte, grundsätzlich müsse es das Ziel sein, Straftäter sofort zur Verantwortung zu ziehen. "Der starke Rechtsstaat funktioniert nur mit Abschreckung, wenn die Täter damit rechnen müssen, dass sie noch am gleichen Tag verurteilt werden und die Konsequenzen tragen." Was derzeit in den Freibädern passiere, sei zudem "schlicht unsozial". "Familien, die sich keinen Urlaub oder keinen Pool im eigenen Garten leisten können, müssen im Freibad mitansehen, wie junge Männer, oft mit Migrationshintergrund, gewalttätig werden. Sie haben den Eindruck, dass der Staat nur zuschaut."