Versetzung in Ruhestand beantragt
Der 60-Jährige werde per Schreiben "mit Wirkung vom 14.03.2022 in den Richterdienst als Amtsrichter am Amtsgericht Dippoldiswalde zurückgeführt", sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Damit erfülle man den Rückführungsanspruch, den er als ehemaliger Abgeordneter nach dem Gesetz habe. Parallel wurde am Dienstgericht für Richter, dem Leipziger Landgericht, ein Antrag auf Versetzung Maiers in den Ruhestand nach § 31 des Richtergesetzes gestellt. "Zudem habe ich einen Eilantrag beim Dienstgericht für Richter gestellt, Herrn Maier ab dem Zeitpunkt seiner Rückkehr in den Dienst die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig zu untersagen", sagte die Justizministerin.
Schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege erforderlich
Maier war vor seiner Zeit im Bundestag zuletzt am Landgericht Dresden als Richter tätig. Er selbst äußert sich nicht, die AfD spricht von einer "Hexenjagd" und stellt sich hinter ihn. Die mögliche Weiterbeschäftigung Maiers als Richter hatte Unmut und Kritik ausgelöst. Andere Parteien halten ihn für untragbar, das Auschwitz-Komitee und der Zentralrat der Juden drängten darauf, Maiers Rückkehr in die Justiz zu verhindern. Gemäß Richtergesetz ist eine Versetzung in den Ruhestand möglich, "wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden". Laut Ministerin Meier wurde die Vorschrift erst zweimal in der deutschen Rechtsprechung angewandt. Dafür müssten bei einer Richterin oder einem Richter wegen ihres oder seines Verhaltens Verfassungstreue, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität in Frage stehen und so die Gefahr einer "Justizkrise" bestehen.
Justizministerium hält Voraussetzung für gegeben
Im Fall Maier ergibt sich das der Ministerin zufolge nicht zuletzt auch aus der öffentlichen Debatte der letzten Wochen und Äußerungen aus Wissenschaft, Richterschaft oder Religionsgemeinschaften. Nach Einschätzung ihres Ministeriums hat sich einhergehend eine "gravierende Erschütterung des Vertrauens" in Sachsens Justiz in der Öffentlichkeit manifestiert. Auch die Einstufung von Maier als rechtsextrem durch Sachsens Verfassungsschutz sei von Bedeutung. "Die rechtlichen Hürden sind außergewöhnlich hoch. Wir bewegen uns hier in einem absoluten juristischen Neuland", stellte die Grünen-Politikerin fest. Über diesen Weg blieben zugleich alle anderen Maßnahmen wie ein Disziplinarverfahren möglich. Zudem hat der Landtag die Möglichkeit einer Richteranklage. Damit könnte das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, um die Versetzung in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu erreichen oder die Entlassung zu erwirken. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig. Die CDU steht der Richteranklage bislang skeptisch gegenüber, die Grünen haben dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben.