Manchester City entgeht Champions-League-Bann
guardiola_CR empics Martin Rickett picture alliance
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Auch Pep Guardiola wartete wohl am Montag gebannt auf ein Urteil aus Lausanne. Der Internationale Sportgerichtshof, der Court of Arbitration for Sport (CAS) hat dem Einspruch von Manchester City gegen die Europapokalsperre von zwei Jahren stattgegeben. Von zwei Jahren Sperre für die Champions League und 30 Millionen Euro Strafe, die die UEFA Anfang des Jahres verhängt hatte, blieb nur noch eine Zahlung von 10 Millionen Euro übrig.

Vorwurf der Verschleierung von Zuwendungen

Im sogenannten Financial Fair Play gibt die Europäische Fußball-Union UEFA wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Vereine vor - erstmals hätte eine harte und nachhaltige Strafe einen Spitzenverein treffen können. Die UEFA spricht von "schwerwiegenden Verstößen" gegen die Finanzregeln. Zwischen 2012 und 2016 soll Man City Sponsoreneinkünfte weit über Gebühr bewertet haben. Gelder wurden als Einnahmen durch Sponsoren aus Abu Dhabi deklariert, sollen aber von Club-Besitzer Scheich Mansour gezahlt worden sein. Darunter sind demnach auch Zahlungen von Etihad Airways, Citys Hauptsponsor.

Man City streitet Vorwürfe ab

Der Club streitet die Vorwürfe ab und sieht sich als Opfer einer Kampagne. Der Fall sei von der UEFA initiiert, von der UEFA verfolgt und von der UEFA beurteilt worden, hieß es vor der Anhörung im Juni. Für den frisch entthronten englischen Meister hätte eine Bestätigung der Sperre unvorhersehbare Folgen gehabt. Trainer Guardiola etwa hätte den Verein verlassen können, auch wenn er jüngst erklärte, seinen bis 2021 laufenden Vertrag so oder so erfüllen zu wollen. Womöglich hätten Top-Spieler weniger Treue gezeigt. Ein Europacup-Bann hätte City laut "insideworldfootball.com" zudem gut 180 Millionen Euro gekostet.

Viele Vorwürfe nicht bestätigt oder verjährt

Der CAS bestätigte in der Urteilsverkündung, dass Man City gegen Art. 56 der Lizensierungs- und Financial-Fairplay-Auflagen verstoßen habe. Es handele sich aber nur um den Vorwurf der nicht ausreichend kooperativen Zusammenarbeit mit dem Finanzgremium der UEFA, die schwerwiegenderen Vorwürfe der UEFA bezüglich eines Verschleierns von Einkünften hätten nicht bestätigt werden können oder seien bereits verjährt. Die von der UEFA verhängte Strafe sei unter diesen Umständen zu schwerwiegend und sei auf eine Strafzahlung von 10 Millionen Euro zu reduzieren. 

CAS, Entscheidung vom 13.07.2020

Redaktion beck-aktuell, 13. Juli 2020 (ergänzt durch Material der dpa).